Liese Prokop Stipendium für Asylberechtigte
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres zwei Mal jährlich Stipendien an Asylberechtigte, die an österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen studieren. Der ÖIF ist für die Beratung, Antragsstellung und Betreuung zuständig. Eine vom ÖIF unabhängige Vergabekommission entscheidet, wer ein Stipendium erhält. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
Zielgruppe
Das Liese Prokop Stipendium können Asylberechtigte im außerordentlichen Studium nützen. Zur Zielgruppe zählen auch Asylberechtigte, die an einer österreichischen Universität ihre ausländischen Studienabschlüsse nostrifizieren lassen.
Voraussetzungen für ein Stipendium:
Bewerbung:
Zweimal jährlich läuft jeweils vor Beginn des Semesters die Bewerbungsfrist über einen Zeitraum von zwei Wochen. Die genauen Antragsfristen werden jeweils rechtzeitig auf www.integrationsfonds.at bekanntgegeben. Anträge können während dieser Zeit wochentags zwischen 9 und 16 Uhr persönlich beim ÖIF oder per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden.
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:
http://www.integrationsfonds.at/de/integrationszentren/iz_wien/liese_prokop_stipendium/
Das Antragsformular für das Liese Prokop Stipendium und die Infobroschüre finden Sie hier: http://www.integrationsfonds.at/fileadmin/Integrationsfond/Downloads/LP_Stipendium_SoSe2011.pdf
Information:
Österreichischer Integrationsfonds
Mag. Norbert Antel
Leiter Bereich Unterstützungen
Schlachthausgasse 30, 1030 Wien
Tel.: (01) 710 12 03-121
Fax.: (01) 710 12 03-521
E-Mail: stipendien(at)integrationsfonds.at
Internet: www.integrationsfonds.at