Der zweite Projektaufruf des Europäischen Flüchtlingsfonds ist gestartet.
Bis 22. Dezember 2010, 15:30 Uhr können Sie mit Hilfe der auf der Homepage zur Verfügung gestellten Dokumente einen Projektvorschlag zur Unterstützung durch den Europäischen Flüchtlingsfonds beim Bundesministerium für Inneres einreichen:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Fonds/fluechtlingsf/download/start.aspx <http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Fonds/fluechtlingsf/download/start.aspx>
Im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) werden Projekte gefördert die der Aufnahme von Asylwerbern bzw. der Integration von Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten sowie der Qualitätssicherung des Asylverfahrens und der Herkunftsländerdokumentation dienen. In Österreich wird der EFF durch das Bundesministerium für Inneres verwaltet. Die Projektvergabe erfolgt in Form eines öffentlichen Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen. Die Fördermittel können einerseits aus dem FONDS und andererseits durch BM.I Ko-Finanzierungen lukriert werden.
Zielgruppe des Fonds
- Asylwerber/innen, Subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte
Hintergrund: Ursprünglich standen für die Kofinanzierung von Projekten in Österreich für das Programmjahr 2010 EFF-Mittel in der Höhe von € 4.528.921,24 zur Verfügung. Diese Mittel wurden mit der Projektauswahl vom 08.09.2010 auf Basis von Förderanboten zur Gänze vergeben, die jedoch in späterer Folge nicht von allen Projektträgern in der vorliegenden Form angenommen werden konnten.
Die nicht in Anspruch genommenen EU-Projektmittel in Höhe von rund € 298.000,- müssen nun nach Vorgabe der Europäischen Kommission im Rahmen eines neuerlichen Projektaufrufes zur Vergabe gebracht werden. Aufgrund des für diesen zweiten Projektaufruf geforderten minimalen EFF-Projektbeitrages in Höhe von € 149.000,- werden in weiterer Folge somit ein bis zwei Projekte ausgewählt.
Information:
Bundesministerium für Inneres
Referat III/5/b
Tel: +43 1 53126 2785
E-Mail: mailto:bmi-III-5-b@bmi.gv.at