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Politik: Wer regiert Vorarlberg?

 

Stand: 2009

 

Vorarlberg ist das westlichste der neun Bundesländer, die gemeinsam den Bundesstaat Österreich bilden. Österreich ist eine demokratische Republik, in der laut Verfassung gewählte VolksvertreterInnen die Gesetze beschließen und die Regierung kontrollieren.

Auch Vorarlberg hat ein eigenes Parlament mit Sitz in der Landeshauptstadt Bregenz – den "Landtag". Dieser Landtag hat – als Zusammenkunft der Delegierten aus verschiedenen Regionen – eine lange Tradition. Er diente schon zu Zeiten der habsburgischen Monarchie als Gremium, an das sich die Herrschaft mit Forderungen nach Geld und militärischer Unterstützung wandte. Eine eigene "Landesregierung" dagegen gibt es hierzulande erst seit 1918, seit Vorarlberg ein eigenständiges Bundesland ist. Davor war es Teil des Kronlandes Tirol.

Seit 1861 werden die Landtagsabgeordneten nicht mehr aus den verschiedenen Herrschaften delegiert, sondern direkt gewählt. Zunächst waren nur die vermögenden männlichen Bürger wahlberechtigt. 1906 wurde das allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt, 1918 auch das Frauenwahlrecht. Und während zunächst liberale Vertreter des industriellen Bürgertums die Mehrheit im Landtag stellten, dominiert seit 1870 bis heute eine Partei die Vorarlberger Politik: die Christlichsozialen, die heutige "Österreichische Volkspartei" (ÖVP). Die so genannten "Schwarzen" verfügten sogar jahrzehntelang über eine absolute Mehrheit, die sie erst 1999 verloren. Seit Jahrzehnten regieren sie Vorarlberg gemeinsam mit der "Freiheitlichen Partei Österreichs" (FPÖ), den so genannten "Blauen". Die FPÖ hat ihre Wurzeln in der liberalen und deutschnationalen Bewegung des 19. Jahrhunderts.

Die "Roten" hingegen, die heutige "Sozialdemokratische Partei Österreichs" (SPÖ), hatte trotz des hohen Industrialisierungsgrades in der ländlich geprägten Region immer einen schweren Stand. Dennoch stellten sie in den 70er- und 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts in Bregenz und Bludenz sogar den Bürgermeister. Seit 1984 sind auch die auf Umweltthemen und Bürgerrechte spezialisierten "Grünen" im Vorarlberger Landtag vertreten.


FACT-BOX: LANDTAGSWAHLERGEBNISSE 2009
ÖVP 50,79 % (20 Mandate)
SPÖ 10,02 % (3 Mandate)
FPÖ 25,12 % (9 Mandate)
Grüne 10,58 % (4 Mandate)

Die Ergebnisse der Wahlen zum Vorarlberger Landtag aktuell und für die letzten Jahre finden Sie auf:
www.vorarlberg.at/wahlen/lt.asp?wahlid=18


Über die Notwendigkeit eines eigenen Landtages für rund 360.000 Einwohner und Einwohnerinnen wird immer wieder diskutiert: Über 80% der Gesetze des EU-Mitgliedslandes Österreich werden heute in Brüssel vorbestimmt, der Rest wird zum Großteil auf Bundesebene entschieden. Doch der Landtag gilt unabhängig von seinen gesetzgeberischen Kompetenzen als Symbol für die regionale Eigenständigkeit.

Die unterste – und bürgernächste – Ebene politischer Mitbestimmung sind die Gemeinde- bzw. Stadtvertretungen, die ebenso gewählt werden wie die meisten BürgermeisterInnen. Der Bürgermeister (nur selten noch ist es eine Bürgermeisterin) wird in den meisten der 96 Vorarlberger Gemeinden vom Gemeinderat gewählt; in einigen Orten haben die Bürger und Bürgerinnen aber schon die Möglichkeit, ihn oder sie direkt zu wählen. In einigen der insgesamt 96 Gemeinden gibt es übrigens bei den Wahlen keine Parteilisten, sondern so genannte Einheitslisten oder Wahlgemeinschaften. Das Wahlrecht ist auf allen Ebenen an die österreichische Staatsbürgerschaft gebunden; nur in der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung, der Arbeiterkammer (AK), gibt es ein Wahlrecht, das auch Personen mit einer anderen Staatsbürgerschaft als der österreichischen ausüben dürfen.

Neben den Gemeinden und der Landesverwaltung sind für den einzelnen Bürger und die einzelne Bürgerin die Bezirkshauptmannschaften die wichtigsten Anlaufstellen. Das sind Verwaltungseinrichtungen für die vier Bezirke Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Bludenz. Andere wichtige öffentliche Institutionen sind die Finanzämter (in Bregenz und Feldkirch) und die Gerichte: In Bregenz, Dornbirn, Bezau, Feldkirch, Schruns und Bludenz bestehen Bezirksgerichte, die für Zivilrechtssachen und geringere Delikte zuständig sind, während größere Vergehen, aber auch beispielsweise Konkursfälle vor dem Landesgericht in Feldkirch verhandelt werden.

Zu den wichtigsten beruflichen Interessensvertretungen gehören die Arbeiterkammer (AK), der "Österreichische Gewerkschaftsbund" (ÖGB) sowie die Wirtschaftskammer als gesetzliche Vertretung aller Wirtschaftstreibenden.

Interessanterweise haben viele dieser Institutionen (AK, ÖGB, Wirtschaftskammer, Landesgericht, Landesfinanzdirektion etc.) ihren Sitz nicht in der Landeshauptstadt Bregenz, sondern in Feldkirch. Das hat mit der langen Tradition von Feldkirch als "heimlicher" Landeshauptstadt zu tun, denn Bregenz war bis ins 19. Jahrhundert weit weniger bedeutend als der Verkehrsknotenpunkt Feldkirch. Die ständige Einrichtung des Landtages in Bregenz (1861) stellte aber die Weichen für Bregenz und 1923 ging Bregenz aus dem Streit um die Vorherrschaft im Land als Sieger hervor: Es wurde offiziell zur Landeshauptstadt erklärt! Die politisch Verantwortlichen versuchten aber auch danach, wichtige Einrichtungen zwischen Bregenz und Feldkirch aufzuteilen – so befinden sich heute das Landeskonservatorium für Musik, die Pädagogische Akademie (die Ausbildungsstätte für GrundschullehrerInnen) und das größte Landeskrankenhaus in Feldkirch.

Eine Übersicht über die Einrichtungen des Landes, aber auch über die Zuordnung der 96 Gemeinden zu den vier Bezirken, findet sich auf der Homepage der Vorarlberger Landesregierung: www.vorarlberg.at

 

 

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Sas, 27.01.2010