okay. zusammen leben
Projektstelle für Zuwanderung und Integration
Färbergasse 15/304 . 6850 Dornbirn. Tel. +43 5572 398102 0 . www.okay-line.at




Zur Orientierung 2: Soziales Netz, Gesundheit

Stand: 2005

 

In Österreich existiert ein umfassendes System sozialer Sicherheit und sozialer Fürsorge. Erwerbstätige in Österreich zahlen einen monatlichen Beitrag an die Sozialversicherung. Sie und weitestgehend auch die Angehörigen sind dadurch kranken-, unfall-, arbeitslosen- und pensionsversichert. Unselbstständig Erwerbstätigen wird bei der Lohnauszahlung der Sozialversicherungsbeitrag (sowie die Lohnsteuer) direkt vom Arbeitgeber abgezogen. Selbstständig Erwerbstätige sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Sozialversicherung anzumelden.

Darüber hinaus gibt es öffentliche Fürsorgeleistungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden für bedürftige BewohnerInnen, die ihre Existenz nicht aus eigenen Mitteln sichern können.

Die Krankenversicherung deckt im Wesentlichen die Kosten für ärztliche Behandlungen, die Kosten bei Krankenhausaufenthalten und die Kosten für Medikamente ab. Familienangehörige und Kinder können kostenlos mitversichert werden. Wenn die Ehe kinderlos ist, zahlt die Ehepartnerin/der Ehepartner einen geringen Beitrag für die Krankenversicherung.

Für den Arztbesuch ist ein Krankenschein erforderlich, der vom Arbeitgeber ausgestellt wird und für ein Quartal gültig ist. Für den Krankenschein ist eine Gebühr an den Dienstgeber zu bezahlen. Weiters sind geringe Beiträge vom/von der Versicherten für einen Krankenhausaufenthalt und Medikamente zu bezahlen.

Im Falle einer Krankheit besteht für Pflichtversicherte eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach besteht ein Anspruch auf Krankengeld, das von der Sozialversicherung bezahlt wird.

Für pflichtversicherte Frauen gilt acht Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit bekommen Mütter Wochengeld. Nach der Geburt eines Kindes besteht die Möglichkeit, für die ersten 30 Lebensmonate des Kindes (bzw. 36 Monate, wenn sich die Eltern bei der Betreuung abwechseln) ein Kinderbetreuungsgeld zu erhalten. Darüber hinaus erhalten Familien, wenn sie in Österreich leben, für die Kinder, für die sie unterhaltspflichtig sind und mit denen sie zusammenleben, Familienbeihilfe.

Im Allgemeinen beträgt die Arbeitszeit in Österreich pro Tag acht Stunden. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin haben Anspruch auf bezahlten Urlaub (Mindestdauer fünf Wochen im Jahr).


Umfassende soziale Beratung für AusländerInnen:
Das "Institut für Sozialdienste" (IfS) und die "Arbeiterkammer Vorarlberg" bieten an mehreren Standorten in Vorarlberg Beratung für AusländerInnen an. Beim IfS wird in verschiedenen Sprachen beraten. Die Beratung im Internet wird in deutscher und türkischer Sprache angeboten. Die Arbeiterkammer bietet Beratung in deutscher, türkischer und serbischer, kroatischer, bosnischer Sprache. Weiters bietet die "Caritas" Ausländerberatung an. Beratung spezifisch für Migrantinnen unter Zuziehung von Dolmetscherinnen bietet auch das Fraueninformationszentrum Vorarlberg "FEMAIL" in Feldkirch.

Institut für Sozialdienste
Tel. +43-5574-42890-0
E-Mail: ifs.bregenz@ifs.at
www.ifs.at


Arbeiterkammer Vorarlberg
Referat für ausländische ArbeitnehmerInnen
Tel. +43-5522-306-265
E-Mail: auslaenderreferat@ak-vorarlberg.at
www.ak-vorarlberg.at


Caritas-Flüchtlings- und Migrantenhilfe
Wichnergasse 22
6800 Feldkirch
Tel. +43-5522/200-1055
E-Mail: fluechtlingshilfe@caritas.at
www.caritas.at


FEMAIL Fraueninformationszentrum
Neustadt 38
6800 Feldkirch
Tel. +43-5522-31002-0
E-Mail: info@fE-Mail.at
www.fE-Mail.at


Informationen zur Sozialversicherung für unselbstständig Erwerbstätige:
Vorarlberger Gebietskrankenkasse
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel. +43-5572-302
Fax +43-5572-302-400
E-Mail: vgkk@vgkk.sozvers.at
www.vgkk.at


Informationen zur Sozialversicherung für Selbstständige und freiberuflich Tätige:
Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft
Landesstelle Vorarlberg
Schlossgraben 14
6801 Feldkirch
Tel. +43-5522-76642-0
Fax +43-5522-76642-15
E-Mail: Pension.Vorarlberg@sva.sozvers.at
esv-sva.sozvers.at


Arbeitsrechtliche Beratung für AusländerInnen (Unselbstständig Erwerbstätige):
Arbeiterkammer Vorarlberg
Referat für ausländische Arbeitnehmer
Tel. +43-5522-306-265
E-Mail: auslaenderreferat@ak-vorarlberg.at
www.ak-vorarlberg.at

(Die Arbeiterkammer bietet an mehreren Standorten Beratung in deutscher, türkischer und serbischer/kroatischer/bosnischer Sprache.)

Arbeitsrechtliche Beratung für AusländerInnen (Selbstständige):
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9
6800 Feldkirch
Tel. +43-5522/305-0
E-Mail: marte.irmgard@wkv.at
portal.wko.at



Wichtige Telefonnummern, Internetadressen und Informationen in gesundheitlichen Notfällen:

Polizei: 133
Feuerwehr: 122
Rettung: 144

Krankenhäuser:

Landeskrankenhaus Bregenz
C.-Pedenz-Str. 2
6900 Bregenz
Tel. +43-5574-401-0

Krankenhaus Dornbirn
Lustenauer Straße 4
6850 Dornbirn
Tel. +43-5572-303-0

Krankenhaus Hohenems
Bahnhofstraße 31
6845 Hohenems
Tel. +43-5576-703

Landeskrankenhaus Feldkirch
Carinagasse 47
6807 Feldkirch
Tel. +43-5522-303-0

Krankenhaus Bludenz
Spitalgasse 13
6700 Bludenz
Tel. +43-5552-603-0

Ärztliche und zahnärztliche Nacht- und Wochenenddienste: www.arztinvorarlberg.at
Täglich in den Tageszeitungen "Vorarlberger Nachrichten" und "Neue Vorarlberger
Tageszeitung"; wöchentlich in den regionalen Gemeindeblättern.

Nacht- und Wochenenddienste der Apotheken: www.apotheken.vol.at
Täglich in den Tageszeitungen "Vorarlberger Nachrichten" und "Neue Vorarlberger
Tageszeitung"; wöchentlich in den regionalen Gemeindeblättern; Aushang an jeder Apotheke.

 

 

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Sas, 27.01.2010