okay. zusammen leben
Projektstelle für Zuwanderung und Integration
Färbergasse 15/304 . 6850 Dornbirn. Tel. +43 5572 398102 0 . www.okay-line.at




Das muslimische Kopftuch am Arbeitsplatz

Die Diskriminierung von Musliminnen, die aus religiösen Gründen ihr Kopftuch auch am Arbeitsplatz tragen, ist eine Be­nachteiligung aufgrund der Religionszu­gehörigkeit und nach den Bestimmun­gen des Gleichbehandlungsgesetzes verboten. Detaillierte Informationen dazu finden sich in einem Folder der Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich in mehreren Sprachen.
 
http://gleichbehandlungsanwaltschaft.at/site/6435/default.aspx