Die Diskriminierung von Musliminnen, die aus religiösen Gründen ihr Kopftuch auch am Arbeitsplatz tragen, ist eine Benachteiligung aufgrund der Religionszugehörigkeit und nach den Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes verboten. Detaillierte Informationen dazu finden sich in einem Folder der Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich in mehreren Sprachen.