okay. zusammen leben
Projektstelle für Zuwanderung und Integration
Färbergasse 15/304 . 6850 Dornbirn. Tel. +43 5572 398102 0 . www.okay-line.at




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Anhang-Diskriminierung
Empfehlung_Diskriminierung-in-Lokalen

Diskriminierende Lokalverbote

Mit dem Landesgesetz über das Verbot der Diskriminierung (ADG) wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass alle Menschen, unabhängig von deren Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit, das Recht auf Zugang zu Orten und Lokalen oder auf die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, haben sollen.

Handlungen, die einzelne Personen oder Gruppen davon ausschließen, sind mit Strafe bedroht.

Um Diskriminierungen in Lokalen zu vermeiden, haben die Gleichbehandlungsanwaltschaft, ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit und der Klagsverband gemeinsam eine Empfehlung ausgearbeitet, deren Einhaltung eine transparente und objektive Eintrittspolitik gewährleisten soll. Siehe dazu die Dokumente im Downloadbereich ➔
 

Personen, die durch solche Handlungen diskriminiert werden, können sich an folgende Stellen wenden:

Zuständige Stelle für ganz Österreich:

Anwältin gegen Rassismus 
Frau Mag.a. Ulrike Salinger 
Taubstummengasse 11 
1040 Wien 
Tel.: +43/1/532 2868, Nulltarif 0800/206 119 
Fax: +43/1/532 0246 
E-Mail: gaw3@bka.gv.at 
Internet: www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at 

Telefonisch erreichbar ist Frau Mag.a Salinger jeweils in der Zeit Montag von 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr, Dienstag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Sie vertritt auf Wunsch des/der Betroffenen bei Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission, fördert Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung in Fragen ethnischer Zugehörigkeit und informiert im Rahmen von Vorträgen, Seminaren und Schulungen über die Umsetzung und Anwendung des Gleichbehandlungsgesetzes. 

Für Landes- oder Gemeindeeinrichtungen: 
Bei Lokalen, die der Regelungskompetenz des Landes unterliegen (denkbar z.B. bei Gemeinde- oder Landeseinrichtungen oder wenn Gemeinden oder das Land Vorarlberg als Veranstalter auftreten), kann auch der Landesvolksanwalt tätig werden: 

Mag. Gabriele Strele, Landesvolksanwältin 
Römerstraße 14, 6900 Bregenz 
Tel 05574 47027 Fax 05574 47028 
E-Mail: buero@landesvolksanwalt.at 
www.landesvolksanwalt.at
 

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Sas, 17.03.2010
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