Annual Report der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte FRA
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA, European Union Agency for Fundamental Rights) mit Sitz in Wien ist eine von der Europäischen Union (EU) geschaffene Expertenkommission, die den Schutz der Grundrechte in Europa überwacht. Rechtsgrundlage der FRA ist die EU-Ratsverordnung 168/2007 vom 15. Februar 2007. Ihre Vorläuferorganisation war die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC).
Anders als bei der EUMC, die nur das Auftreten von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu überwachen hatte, knüpft das Mandat der FRA an die fundamentalen Rechte in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union an. Aufgrund des durch den EU-Ratsbeschluss 2008/203/EG vom 28. Februar 2008 gesteckten Mehrjahresrahmens 2007–2012 widmet sich die Agentur folgenden Themenbereichen:
Die Agentur erstellt wissenschaftliche Studien, welche die EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, Betrittskandidaten und potentiellen EU-Beitrittskandidaten sowie die Öffentlichkeit über mögliche Missstände informieren und Lösungswege aufzeigen. Weiters berät die Agentur die EU-Institutionen bei der europäischen Rechtsetzung. Individuelle Beschwerden gegen Grundrechtsverletzungen bearbeitet die FRA hingegen nicht; dies ist die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Der aktuelle Report für das Jahr 2010 (englisch) seht hier zum Download zur Verfügung: http://fra.europa.eu/fraWebsite/research/publications/publications_per_year/ar2010_part2_en.htm
Information:
fra.europa.eu/fraWebsite/home/home_en.htm