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Projektstelle für Zuwanderung und Integration
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Annual Report der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte FRA

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA, European Union Agency for Fundamental Rights) mit Sitz in Wien ist eine von der Europäischen Union (EU) geschaffene Expertenkommission, die den Schutz der Grundrechte in Europa überwacht. Rechtsgrundlage der FRA ist die EU-Ratsverordnung 168/2007 vom 15. Februar 2007. Ihre Vorläuferorganisation war die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC). 

Anders als bei der EUMC, die nur das Auftreten von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu überwachen hatte, knüpft das Mandat der FRA an die fundamentalen Rechte in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union an. Aufgrund des durch den EU-Ratsbeschluss 2008/203/EG vom 28. Februar 2008 gesteckten Mehrjahresrahmens 2007–2012 widmet sich die Agentur folgenden Themenbereichen: 

  • Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz; 
  • Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und Diskriminierung von Angehörigen von Minderheiten sowie alle Kombinationen dieser Gründe (Mehrfachdiskriminierung); 
  • Entschädigung von Opfern; 
  • Rechte des Kindes einschließlich des Kinderschutzes; 
  • Asyl, Zuwanderung und Integration von Migranten; 
  • Visa und Grenzkontrolle; 
  • Teilhabe der Bürger der Union am demokratischen Funktionieren der EU; 
  • Informationsgesellschaft und insbesondere Achtung der Privatsphäre und Schutz von personenbezogenen Daten; 
  • Zugang zu einer effizienten und unabhängigen Rechtsprechung. 


Die Agentur erstellt wissenschaftliche Studien, welche die EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, Betrittskandidaten und potentiellen EU-Beitrittskandidaten sowie die Öffentlichkeit über mögliche Missstände informieren und Lösungswege aufzeigen. Weiters berät die Agentur die EU-Institutionen bei der europäischen Rechtsetzung. Individuelle Beschwerden gegen Grundrechtsverletzungen bearbeitet die FRA hingegen nicht; dies ist die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. 

Der aktuelle Report für das Jahr 2010 (englisch) seht hier zum Download zur Verfügung: http://fra.europa.eu/fraWebsite/research/publications/publications_per_year/ar2010_part2_en.htm

Information: 
fra.europa.eu/fraWebsite/home/home_en.htm

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Sas, 17.03.2010