Deutschland: Evaluation der Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz
Seit Januar 2005 bietet die Bundesrepublik Deutschland NeuzuwanderInnen
oder Migranten mit Integrationsdefiziten im Rahmen der "nachholenden
Integration" Integrationskurse an. Diese bestehen aus
Sprachlernangeboten und Kursen über Kultur, Geschichte und Recht in
Deutschland. Das Angebot ist gesetzlich im Aufenthaltsgesetz verankert.
Teilnahmepflicht besteht nur für bestimmte Gruppen von
NeuzuwanderInnen.
Das deutsche Innenministerium beauftragte
ein externes Institut mit einer Evaluierung der Integrationskurse.
Diese verfassten einen ausführlichen Bericht inklusive
Verbesserungspotentialen für das Angebot. "Evaluation der
Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz", im Auftrag des
Bundesministeriums des Innereren (Deutschland), Dezember 2006.
Download der Evaluation: www.bmi.bund.de