Die staatliche Anerkennung des Islam
Rechtliche Grundlage der staatlichen Anerkennung des Islam in
Österreich war das Anerkennungsgesetz von 1874, das 1912 erweitert und
bekräftigt wurde. Durch die Annexion von Bosnien-Herzegowina im Jahre
1878 (Berliner Kongress) gewann Österreich-Ungarn dann eine muslimische
Bevölkerungsgruppe von beträchtlicher Größe. Auch in der kaiserlichen
Armee musste in der Folge mit der Zunahme von Soldaten aus der
östlichen Reichshälfte gerechnet werden, was in besonderer Weise die
gesetzliche Regelung des religionsrechtlichen Status dieser Untertanen
erforderte. Im Anerkennungsgesetz heißt es: Die Religionsgesellschaft
der Anhänger des Islams genießt als solche sowie hinsichtlich ihrer
Religionsdiener denselben gesetzlichen Schutz wie andere gesetzlich
anerkannte Religionsgesellschaften. Auch die Lehren des Islam, seine
Einrichtungen und Gebräuche genießen diesen Schutz, insoweit sie nicht
mit den Staatsgesetzen in Widerspruch stehen. Dieses Gesetz regelt auch
den Besitz und die Verwaltung von Anstalten, Stiftungen und Fonds für
Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke; d. h. also auch den Bau
von Moscheen und die Anlage islamischer Friedhöfe.
Trotz des
Untergangs der Monarchie blieb dieses Gesetz für Österreich bestehen,
war aber bis zum Beginn der Gastarbeiter-Migration in den 60er Jahren
des vorigen Jahrhunderts kaum von praktischer Bedeutung. Während der 1.
Republik lebten in Wien ca. 1.000 Muslime (hauptsächlich Bosnier). Noch
1955 hieß es in "The Islamic Revue" über Österreich: Zuletzt muss mit
einer besonderen Befriedigung erwähnt werden, dass Österreich in der
Behandlung von religiösen Minderheiten ein Modell für Toleranz ist.
Diese Tatsache trägt viel zur Vertiefung freundschaftlicher Gefühle für
Österreich in muslimischen Ländern bei.
Elisabeth Dörler, 2003.