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Die staatliche Anerkennung des Islam

Rechtliche Grundlage der staatlichen Anerkennung des Islam in Österreich war das Anerkennungsgesetz von 1874, das 1912 erweitert und bekräftigt wurde. Durch die Annexion von Bosnien-Herzegowina im Jahre 1878 (Berliner Kongress) gewann Österreich-Ungarn dann eine muslimische Bevölkerungsgruppe von beträchtlicher Größe. Auch in der kaiserlichen Armee musste in der Folge mit der Zunahme von Soldaten aus der östlichen Reichshälfte gerechnet werden, was in besonderer Weise die gesetzliche Regelung des religionsrechtlichen Status dieser Untertanen erforderte. Im Anerkennungsgesetz heißt es: Die Religionsgesellschaft der Anhänger des Islams genießt als solche sowie hinsichtlich ihrer Religionsdiener denselben gesetzlichen Schutz wie andere gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften. Auch die Lehren des Islam, seine Einrichtungen und Gebräuche genießen diesen Schutz, insoweit sie nicht mit den Staatsgesetzen in Widerspruch stehen. Dieses Gesetz regelt auch den Besitz und die Verwaltung von Anstalten, Stiftungen und Fonds für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke; d. h. also auch den Bau von Moscheen und die Anlage islamischer Friedhöfe.

Trotz des Untergangs der Monarchie blieb dieses Gesetz für Österreich bestehen, war aber bis zum Beginn der Gastarbeiter-Migration in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts kaum von praktischer Bedeutung. Während der 1. Republik lebten in Wien ca. 1.000 Muslime (hauptsächlich Bosnier). Noch 1955 hieß es in "The Islamic Revue" über Österreich: Zuletzt muss mit einer besonderen Befriedigung erwähnt werden, dass Österreich in der Behandlung von religiösen Minderheiten ein Modell für Toleranz ist. Diese Tatsache trägt viel zur Vertiefung freundschaftlicher Gefühle für Österreich in muslimischen Ländern bei.

Elisabeth Dörler, 2003.

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Sas, 03.03.2010