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Projektstelle für Zuwanderung und Integration
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IGMG / Islamische Gemeinschaft "Milli Görüs"

Elisabeth Dörler, 2003.

Diese Gruppe, kurz "milli görüsch" (Nationale Sicht) genannt, hat in Vorarlberg in vier Orten Niederlassungen: in Dornbirn (Sägerstraße 1 und 2), in Bregenz (Neu Amerika 4), in Lustenau (Kneippstraße 6 und Reichshofstraße 7) und in Feldkirch (Liechtensteinerstraße 50). Die Mitglieder sind mit ihren Angaben sehr vorsichtig und verweisen auf die Zentrale in Kerpen bei Köln.

Milli Görüs ist die Nachfolgeorganisation der am 22. Oktober 1976 in Köln gegründeten "Türkischen Union Europa e.V.", die 1978 (nach einer anderen Darstellung 1983) in "Islamische Union Europa e.V." umbenannt wurde. In dieser Zeit spaltete sich eine radikale Gruppe um Cemalettin Kaplan (seit 2001 in Deutschland verboten) von Milli Görüs ab. Seit 1995 trägt die Vereinigung den Namen "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs" (kurz IGMG). Gleichzeitig schuf sie die EMUG ("Europäische Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft") für die Verwaltung ihrer Liegenschaften. Weitere Holdings vertreten die Wirtschaftsinteressen der Gemeinschaft.

Milli Görüs folgt der sunnitisch-hanafitischen Rechtsschule, ist allerdings auch für andere Rechtsschulen offen. In Deutschland ist die IGMG die wichtigste Gemeinschaft des (neben der türkei-staatlichen DITIB) zweitgrößten Dachverbandes "Islamrat der Muslime in Deutschland". Die IGMG gilt als der größte türkisch-islamische Verband Europas. Auffällig ist die Beziehung der IGMG zur früheren türkischen Fazilet-Partei, die unter dem Vorwurf des Fundamentalismus in der Türkei verboten wurde, bzw. zur heutigen als Nachfolge-Organisation der "Fazilet-Partei" geltenden Saadet-Partei.

Nach Selbstdarstellung der IGMG ist dieser der interkulturelle und interreligiöse Dialog wichtig. Sie betonen, dass unter Integration jedoch nicht Assimilation verstanden werden kann.

Milli Görüs wird in Deutschland von Verfassungsschutzdiensten einiger Bundesländer aufmerksam beobachtet. Der Verband wird als nicht dialog-freundlich eingestuft, da er – trotz neuerer theologischer Entwicklungen im Islam – das Ziel noch nicht aufgegeben habe, das Scheriat-Recht auch im Westen einzuführen, was einer Aufhebung der Trennung von Religion und Staat/Recht gleichkommen würde.

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Sas, 03.03.2010