Österreich, ein Einwanderungsland
Rainer Bauböck und Bernhard Perchinig:
Migrations- und Integrationspolitik in Österreich
In
dem als –> Download zur Verfügung stehenden Text geben Rainer
Bauböck und Bernhard Perchinig einen umfassenden Einblick in
Österreichs jüngere Migrationsgeschichte. Der Text (Stand Dezember
2003) ist eine erweiterte und aktualisierte Fassung des Artikels von
Rainer Bauböck: "Migrationspolitik" in Herbert Dachs et al. (Hg.)
Handbuch des politischen Systems Österreichs, 3. überarbeitete Auflage,
Verlag Manz, Wien, 1997.
Im Laufe seiner jüngeren Geschichte
war Österreich Auswanderungsland, Transitstation und Einwanderungsland;
es war sowohl Ziel als auch Ursprungsgebiet ökonomisch motivierter
Migration, aber auch Herkunftsregion und Aufnahmeland von Verfolgten
und Vertriebenen. In der Politik gegenüber Immigranten gab es Phasen
der Anwerbung, des Laissez-faire, der Begrenzung und des Abbaus; in der
Flüchtlingspolitik Abwehr, Weiterleitung, vorübergehende Aufnahme oder
dauerhafte Integration. Kaum ein Typus moderner Migration, für den sich
nicht ein Beispiel aus der österreichischen Geschichte anführen lässt,
kaum ein Ansatz der staatlichen Regelung, der nicht erprobt worden
wäre.
Nach der Volkszählung des Jahres 2001 sind 12,5% der
gegenwärtigen Wohnbevölkerung außerhalb des Staatsgebietes geboren und
8,9% besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Von den
ausländischen Staatsangehörigen sind jedoch 16,3% in Österreich
geboren. Angesichts der reichhaltigen Migrationsgeschichte und der
hohen aktuellen Zahlen ist es erstaunlich, wie wenig all dies in den
kollektiven Selbstbildern der Nation und den aktuellen politischen
Debatten um die Gestaltung der Zuwanderung reflektiert wird.
Migrationspolitik
versucht einerseits, Zuwanderung, Niederlassung und soziale Integration
mit den Mitteln des Rechts und der Verwaltung direkt zu steuern und
beruft sich dabei auf ordnungs- und sozialpolitische Notwendigkeiten
wie die Regulierung der Beschäftigung, die Vermeidung von Engpässen am
Wohnungsmarkt und im Bildungswesen, die effektive Bekämpfung von
Kriminalität, etc. Andererseits ist Migrationspolitik immer auch
symbolische Politik: Die Unterscheidung zwischen Bürgern und Fremden
definiert eine personale Außengrenze der politischen Gemeinschaft. Der
Ausschluss bestimmter Gruppen vom Zugang zum Territorium, vom
Daueraufenthalt, von Bürgerrechten, von speziellen Teilhaben an
gemeinschaftlichen Ressourcen und von der Staatsbürgerschaft
verdeutlicht, was die Mitglieder der anonymen Großgemeinschaft der
Nation eigentlich miteinander verbindet. Ohne diese symbolische
Dimension der Ausländerpolitik wäre die emotionale Besetzung des Themas
und sein politischer Wert zur weltanschaulichen Profilierung und
Mobilisierung der Anhängerschaft politischer Parteien schwer zu
erklären.