Entwicklung der Einbürgerungen in Österreich
Von 1990 bis 2003 ist die Zahl der Einbürgerungen in Österreich von
knapp 9.000 auf 44.500 gestiegen. Seit dem Jahr 2003 sind die
Einbürgerungszahlen wieder rückläufig.
Der überwiegende
Anteil der Einbürgerungen beruhte auf der "Einbürgerung" nach zehn
Jahren und der Miteinbürgerung von Ehepartnern und Kindern dieser
Personen. Zehn Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Österreich
ist ein zentraler Faktor der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen.
Angehörige einer Person, die diese Bedingung (neben anderen) erfüllt,
können sich - was den Zeitraum ihres Aufenthaltes in Österreich
betrifft - erleichtert einbürgern lassen.
Die Zunahme der
Einbürgerungszahlen ist in erster Linie darauf zurück zu führen, dass
die EinwandererInnen den entsprechend langen Zeitraum für die
Verleihung der Staatsbürgerschaft in Österreich verbracht haben.
Darüberhinaus verweisen die Zahlen jedoch auch auf eine veränderte
Haltung der ZuwandererInnen selbst. Diese sehen sich nicht mehr nur
vorübergehend in Österreich mit dem Ziel, hier Geld zu verdienen, um
wieder in die Heimat zurück zu kehren, sondern haben sich auf Dauer
nieder gelassen.
Jedoch auch Ereignisse im Herkunftsland
beeinflussen die Einbürgerungszahlen stark, wie die Statistik zeigt.
Während des Bürgerkrieges im ehemaligen Jugoslawien Anfang der 90er
Jahre ließen sich viele ZuwandererInnen aus dieser Region einbürgern,
um einen sicheren Aufenthalt in Österreich zu haben. Und auch die Zahl
der Eingebürgerten aus der Türkei wurde in der zweiten Hälfte der
1990er Jahre auch durch rechtliche Änderungen der Stellung von
Emigranten in der Türkei (Möglichkeit der Rückgabe der
Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung wesentlicher Rechte wie Erbschaft
und Grundbesitz) beeinflusst.
Das Papier Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes: Hintergründe, Bewertungen, Europäischer Vergleich
(16. September 2005) informiert über die Entwicklungen der
Einbürgerungen in Österreich in den letzten Jahren und ermöglicht einen
Vergleich der Situation in Österreich mit den anderen Staaten der
Europäischen Union.
Verfasst wurde es von den Integrationsexperten Rainer Bauböck (Österreichische Akademie der Wissenschaften) und Harald Waldrauch
(Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung). Beide
Forscher waren Teil des europaweiten Expertennetzwerkes, das im Auftrag
der Europäischen Union die Studie "The Acquisition of Nationality in
EU-Member States" erarbeitet hat.
Anlass des Papiers ist die
Reform des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes. Die
Bundesregierung hat im Sommer 2005 einen Entwurf für eine Änderung des
Staatsbürgerschaftsgesetzes vorgelegt. Die Begutachtungsfrist endet am
17. Oktober 2005. Es soll mit Januar 2006 in Kraft treten.
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