Die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder auf Grund ihres Geschlechts beim Zugang zu und der Versorgung mit Wohnraum ist verboten und kann nach den Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes rechtliche Folgen haben. Die Anwaltschaft für Gleichbehandlung hat einen Folder mit den wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.
Download unter: http://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at/DocView.axd?CobId=52538