Es gibt in Vorarlberg und in Österreich verschiedene Anlaufstellen, die Betroffene von Diskriminierung rechtlich und/oder psychosozial beraten. Manche Stellen dokumentieren Fälle von Diskriminierung auch systematisch. Die meisten Anlaufstellen sind dabei für bestimmte Gesetzesmaterien zuständig (beispielsweise die Gleichbehandlungsanwaltschaft für das Gleichbehandlungsgesetz) und/oder für bestimmte Betroffenengruppen tätig. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über diese Beratungsangebote.
Unter „Erstanlaufstellen für Betroffene (Clearing)“ finden Sie zudem jene Stellen, an die Sie sich für eine Erstberatung wenden können. Diese Stellen leiten Sie nach einer Erstberatung bei Bedarf an andere Fachstellen weiter.
Erstanlaufstellen für Betroffene in Vorarlberg (Clearing)
Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich – Regionalbüro Tirol, Salzburg und Vorarlberg
Kontakt: +43 512 343 032, ibk.gaw@bka.gv.at, https://www.formularservice.gv.at (Melde- und Kontaktformular), www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/
Landesvolksanwalt Vorarlberg
Kontakt: +43 5574 47027, buero@landesvolksanwalt.at, www.landesvolksanwalt.at/
Arbeiterkammer Vorarlberg
Kontakt: +43 (0) 50 258 2000 (Hotline Arbeitsrecht), https://vbg.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/formulare/Kontaktformular_Arbeitsrecht.html (Online-Formular), https://vbg.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsklima/Diskriminierung.html (Erstinformationen)
Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg (für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)
Kontakt: +43 5522 84900, https://vorarlberg.kija.at/kontakt/ (Online-Kontaktformular)
Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz im Bundeskanzleramt
Kontakt: +43 (0) 800 222 666 (gebührenfrei aus ganz Österreich), antidiskriminierung@bka.gv.at, www.bundeskanzleramt.gv.at/service/hotline-gegen-diskriminierung-und-intoleranz.html
Beratungsstellen für Betroffene in/speziell für Vorarlberg
Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich – Regionalbüro Tirol, Salzburg
und Vorarlberg
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist in Österreich als nationale Stelle für alle Bereiche des Gleichbehandlungsgesetzes – umfasst u.a. konkret Diskriminierung in der Arbeitswelt und Diskriminierung beim Zugang zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (z.B. Bereich Wohnraum) – zuständig und hat die Aufgabe, Diskriminierung zu bekämpfen und Gleichstellung zu fördern. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet u.a. eine unabhängige, kostenfreie Beratung und Unterstützung für Menschen, die im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes von Diskriminierung betroffen sind. Sie informiert über und sensibilisiert für Diskriminierung, Gleichbehandlung und Gleichstellung, insbesondere auch durch Informationsmaterial und Workshops, und dokumentiert
(auch anonymisiert) alle gemeldeten Diskriminierungserfahrungen. Diese Erfahrungen werden alle zwei Jahre in einem Tätigkeitsbericht für den Nationalrat veröffentlicht. Der Bericht informiert u.a. auch über Beratungsaktivitäten, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und enthält die wichtigsten Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft an den Gesetzgeber. Das „Regionalbüro für Tirol, Salzburg und Vorarlberg“ der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck ist auch für Vorarlberg zuständig.
Homepage: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/
Bericht: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/wir-ueber-uns/taetigkeitsbericht.html
Landesvolksanwalt Vorarlberg
Die Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg nimmt auch die Aufgaben einer Antidiskriminierungsstelle wahr. Sie ist bei Diskriminierungen in der Landes- und Gemeindeverwaltung (Behörden) zuständig. Der Jahresbericht (Tätigkeitsbericht) enthält ein Kapitel, das eine Aufgliederung der Diskriminierungsfälle und Beschreibungen von Einzelfällen umfasst und die Tätigkeit der Landesvolksanwaltschaft als Antidiskriminierungsstelle beschreibt.
Homepage: https://www.landesvolksanwalt.at/volksanwalt/kontakt.php
Arbeiterkammer Vorarlberg
Arbeitnehmer*innen werden durch das Gleichbehandlungsgesetz geschützt. Betroffene von Diskriminierung wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder sexueller Orientierung am Arbeitsplatz können sich daher entweder direkt an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, oder sich zunächst auch mal auch an die Beratungsstelle der Arbeiterkammer oder an ihre Fachgewerkschaft wenden, um sich allgemein erste Informationen über die individuellen Möglichkeiten einzuholen. Wenn es zum Rechtsstreit kommt, können Sie bspw. beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. Oder Sie können Ihren Fall kostenlos bei der Gleichbehandlungskommission vortragen. Sie können auch Gericht und Kommission gleichzeitig einschalten. Die AK kann sie in diesen Fällen zunächst beraten, bevor Sie Gericht und/oder die Gleichbehandlungskommission einschalten.
Homepage: https://vbg.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/gleichbehandlung/Gleichbehandlungsgesetz.html
KiJa Vorarlberg – Kinder und Jugendanwaltschaft Vorarlberg
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Vorarlberg ist auch eine kostenlose Erstanlaufstelle für von Diskriminierung betroffene Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche erhalten (anonym) Informationen sowie rechtliche Beratung und Begleitung. Die Räumlichkeiten für persönliche Gespräche sind in Feldkirch.
Homepage: https://vorarlberg.kija.at/
Patientenanwalt für das Land Vorarlberg
Der Patientenanwalt ist bei Diskriminierungen von Patient*innen und Klient*innen im Rahmen seines eigenen Zuständigkeitsbereichs – Krankenhäuser, Pflegeheime, Ambulatorien, niedergelassene Mediziner*innen und verschiedenste Sozialeinrichtungen im Land Vorarlberg – zuständig.
Homepage: https://www.patientenanwalt-vbg.at/
Fachhochschule Vorarlberg – Stabsstelle Diversität, Anlaufstelle für Diskriminierungsfälle
Die Stelle für Antidiskriminierung ist eine externe, unabhängige Meldestelle für Personen, die an der FH Vorarlberg Diskriminierung erfahren haben. Sie unterstützt diese Personen mit Informationen und Beratung und vermittelt zwischen Parteien unter Wahrung der Anonymität und Verschwiegenheit.
Pädagogische Hochschule Vorarlberg – Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der PH Vorarlberg hat die Aufgabe, Diskriminierungen durch Hochschulorgane aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orien- tierung entgegenzuwirken, indem er Angehörigen und Organen der Pädagogischen Hochschule u.a. auch konkrete Beratung und Unterstützung anbietet.
Homepage: https://www.ph-vorarlberg.ac.at/hochschule/leitung-gremien/gleichbehandlung
Beratungsstellen österreichweit
ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
ZARA ist eine österreichweit tätige Beratungsstelle für Opfer und Zeug*innen von Rassismus und/oder Hass im Netz. ZARA bietet allen Betroffenen und Zeug*innen juristische und psychosoziale Beratung an. Die Beratungsstelle veröffentlicht jährlich einen Rassismus-Bericht bzw. Rassismus-Report mit einer Auswahl an rassistischen Übergriffen, die in den jeweils vergangenen Kalenderjahren an ZARA gemeldet wurden. Der Rassismus-Report informiert über rassistische Strukturen in Österreich und ergänzt diese durch relevante Hintergrundinformationen und Interviews.
Homepage: http://www.zara.or.at/
Rassismus-Report: https://www.zara.or.at/de/wissen/publikationen/rassismusreport
Antisemitismus-Meldestelle der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG)
Die Antisemitismus-Meldestelle der IKG ist eine österreichweite Anlaufstelle für von Antisemitismus betroffene Menschen. Sie veröffentlicht jährlich einen Bericht zu antisemitischen Vorfällen in Österreich.
Homepage: https://www.antisemitismus-meldestelle.at/
Bericht: https://www.antisemitismus-meldestelle.at/berichte
Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus
Die Dokustelle ist eine Dokumentations- und Beratungsstelle für Menschen, die von Islamfeindlichkeit und antimuslimischem Rassismus betroffenen sind. Die Dokustelle veröffentlicht jährlich einen Report zu Fällen von Islamfeindlichkeit und antimuslimischem Rassismus in Österreich.
Homepage: https://dokustelle.at/
Bericht: https://dokustelle.at/reports
Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (IDB)
Die IDB ist ein gemeinnütziger Verein, der u.a. (institutionelle) Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Islamophobie, Homophobie und Behinderungen im Bildungsbereich dokumentiert und in einem jährlichen Bericht aufbereitet.
Homepage: https://diskriminierungsfrei.at/unsere-ziele
Bericht: https://diskriminierungsfrei.at/jahresberichte
Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
(keine Erstberatungsstelle)
Der Klagsverband unterstützt Personen, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion und Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung oder aufgrund einer Behinderung diskriminiert wurden, bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht. Der Klagsverband ist keine Erstberatungsstelle. Erst nach einer Erstberatung durch einen der zahlreichen Mitgliedsvereine können sich Betroffene, die sich für den Gerichtsweg entscheiden, an den Klagsverband wenden. Nach einer eingehenden Prüfung des Falls und des damit verbundenen Prozesskostenrisikos übernimmt der Verein, wenn es das Budget erlaubt, die Vertretung. Diese ist vom ersten Gespräch bis zum rechtskräftigen Urteil anonym, vertraulich und, wenn keine Kostenbeteiligung möglich ist, kostenlos.
Mitgliedsvereine: https://www.klagsverband.at/ueber-uns/mitglieder
Homepage: http://www.klagsverband.at/
Opfer-Notruf (Weisser Ring, Bundesministerium für Justiz)
Der Opfer-Notruf ist eine Initiative des Bundesministeriums für Justiz betrieben vom WEISSEN RING. Sie versteht sich als Erstanlaufstelle für alle Opfer krimineller Handlungen und als zentrale Anlaufstelle für Menschen, die von einer Straftat direkt oder indirekt betroffen sind. Im Rahmen der Beratung soll bestmögliche Betreuung und Unterstützung geboten werden. Expert*innen helfen dabei, sich zu orientieren, die nächsten Schritte zu planen und vermitteln gegebenenfalls an eine geeignete Opferhilfe-Einrichtung weiter. Am Opfer-Notruf erhalten Opfer von Straftaten ebenso wie deren Angehörige rechtliche, psychosoziale und praktische Informationen. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch über die Helpline und auch schriftlich (Online-Beratung, Mail, Brief) erfolgen. Sowohl telefonisch als auch schriftlich (zu bestimmten Zeiten) gibt es die Möglichkeit zur Sofortberatung.
Opfer-Notruf Helpline: 0800 112 112 (gebührenfrei)
Homepage: https://www.opfer-notruf.at/leistung/