Subjektförderung: Finanzielle Unterstützung der Integration durch den Österreichischen Integrationsfonds

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ist ein zentraler Partner des Bundes. Dieser übernimmt die operative Abwicklung und die bedarfsorientierte Vergabe von Fördermitteln durch Projektförderungen und auch Individualförderungen mit dem Ziel, die sprachliche Integration vorrangig von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten und die Anerkennung (hier auch für Drittstaatsangehörige) von im Ausland erworbenen Qualifikationen zu fördern.

 

Sprachintegration für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte – Deutschkursförderung für Einzelpersonen

 

Zielgruppe:

  • Asylberechtigte
  • subsidiär Schutzberechtigte
  • Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gemäß der Definition des § 68 Abs. 1 AsylG 2005

 

Die Individualförderung bzw. Deutschkursförderung für Einzelpersonen erfolgt, wo eine Förderung im Rahmen des „Startpaket Deutsch & Integration“ nicht möglich ist. Das heißt, in Regionen, in denen z.B. aufgrund einer geringen Anzahl an Personen der Zielgruppe keine Kurse des ÖIF im Rahmen des Förderprogramms „Startpaket Deutsch & Integration“ zur Verfügung stehen, wird subsidiär die „Individualförderung Deutschkurse“ des ÖIF angeboten.

Förderrichtlinien Individualförderung: https://www.integrationsfonds.at/sprache/deutschkursfoerderung

 

Finanzielle Förderung für Berufsanerkennung

 

Zielgruppen:

  • Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte
  • Zuwander/innen
  • Österreicher/innen, die im Ausland Qualifikationen erworben haben

 

Diese Förderung des ÖIF richtet sich an Personen, die Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen im Ausland erworben haben. Förderbar sind Personen mit:

  • Asylberechtigung/ Subsidiärer Schutzberechtigung
  • Aufenthaltsberechtigung plus
  • Österreichischer Staatsbürgerschaft
  • Rot – Weiß – Rot Karte Plus
  • Niederlassungsbewilligung Angehöriger
  • Aufenthaltstitel Familienangehöriger
  • Niederlassungsbewilligung (die am Mentoring-Programm des ÖIF teilnehmen)
  • Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU
  • Anmeldebescheinigung für EU-/EWR – Bürger/innen, (die am Mentoring-Programm des ÖIF-teilnehmen)
  • Aufenthaltskarte/ Daueraufenthaltskarte
  • noch geltenden Aufenthaltstiteln, die zwischenzeitlich durch die oben genannten ersetzt wurden

 

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie hier: https://www.integrationsfonds.at/themen/foerderungen/foerderung-berufsanerkennung

 

Detaillierte Informationen und Beratung zu den Förderungen des ÖIF erhalten Sie auch direkt vom ÖIF Integrationszentrum Vorarlberg.

 

Kontakt: Integrationszentrum Vorarlberg

Bahnhofstraße 10, 6900 Bregenz
Tel.: 05574 / 434 87
E-Mail: vorarlberg@integrationsfonds.at

Homepage: https://www.integrationsfonds.at/vorarlberg/