Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine
Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine verlängert sich automatisch bis 4. März 2026 - unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf dem “Ausweis für Vertriebene”. Das BFA wird allen bereits registrierten Vertriebenen mit Wohnsitz in Österreich automatisch einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden.
Vertriebene aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dieses Aufenthaltsrecht gilt derzeit bis 4. März 2026.
Durch einen “Ausweis für Vertriebene” wird das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine dokumentiert. Das Aufenthaltsrecht bleibt jedoch unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 4. März 2025 weiterhin bestehen.
Es sind von Ihrer Seite keine weiteren Schritte notwendig. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird allen bereits registrierten Vertriebenen mit Wohnsitz in Österreich automatisch einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden.
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Sie jede Änderung Ihres Wohnsitzes unverzüglich beim Meldeamt bekannt geben, damit Ihnen der Ausweis zugestellt werden kann.
Sollten für die Verlängerung des Ausweises für Vertriebene weitere Informationen von Ihnen benötigt werden, wird die zuständige Organisationseinheit des BFA mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Quelle der Information/Nachricht: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
https://www.bfa.gv.at/news.aspx?id=4B41624452766E4C4D64413D
Mehrsprachiges Informationsblatt zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine
Das Informationsblatt zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine können Sie hier auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch herunterladen: https://www.bfa.gv.at/401/start.aspx#ukraine