Um die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen zu fördern, vergibt der ÖIF finanzielle Förderungen für den Anerkennungsprozess für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Zuwander/innen – auch an Rot-Weiß-Rot-Kartenbesitzer*innen und EU-Bürger*innen. So können Kosten refundiert werden, welche im Verfahren zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen anfallen, so etwa Bescheid- oder Übersetzungskosten.
Hinweis: Muss eine Sprachprüfung bei der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Zahnärztekammer oder der Österreichischen Apothekerkammer absolviert werden, können auch diese Kosten rückerstattet werden.
Detaillierte Informationen: https://www.berufsanerkennung.at/de/berufsanerkennung/finanzielle-unterstuetzung/
Österreichischer Integrationsfonds - Integrationszentrum Vorarlberg
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Tel.: +43 5574 / 434 87
E-Mail: vorarlberg@integrationsfonds.at