Das Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz/Anlaufstellen in Vorarlberg
Das Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juni 2005, setzt die Richtlinien der EU zur Verhinderung von Diskriminierungen
für den Bereich der Landesgesetzgebung und Landesverwaltung um.
Das Gesetz gilt für alle angeführten Diskriminierungen in folgenden Angelegenheiten, soweit sie in die Regelungskompetenz des Landes fallen:
Ausschließlich für Diskriminierungen auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit (nicht jedoch hinsichtlich der anderen Diskriminierungen) gilt das Gesetz auch - soweit die Regelungskompetenz beim Land liegt - für die Bereiche
Das Gesetz sieht neben einem allgemeinen Diskriminierungsverbot (Ausnahmen: gerechtfertigte Ungleichbehandlungen Paragraph 4) Vorschriften zur Gleichbehandlung von Dienstnehmern, Schadenersatzregelungen im Rahmen des Rechtsschutzes, ein allgemeines Benachteiligungsverbot sowie rechtliche Möglichkeiten, sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, vor.
Darüber hinaus haben Antidiskriminierungsstellen
Zu Antidiskriminierungsstellen bestimmt wurden in Vorarlberg
Der Anregung des Landesvolksanwaltes, das Diskriminierungsverbot im Bereich des Sozialschutzes, der sozialen Vergünstigungen, der Bildung sowie öffentlicher Dienstleistungen einschließlich Wohnraum nicht auf die ethnische Zugehörigkeit zu beschränken, sondern auch in diesem Bereich ein Diskriminierungsverbot auf Grund der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie auf Grund des Geschlechtes vorzusehen, wurde nicht entsprochen.
Dennoch wird der Landesvolksanwalt selbstverständlich, soweit es in seinem Zuständigkeitsbereich zur Kontrolle der Verwaltung des Landes und der Gemeinden liegt, auch Beschwerden wegen Diskriminierungen aus anderen Gründen prüfen, zumal sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierungen in jedem Fall ein Verstoß gegen den verfassungsmäßig garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen.
Adressen:
Mag. Gabriele Strele, Landesvolksanwältin
Römerstraße 14
A-6900 Bregenz
Tel. 0043-05574-47027
Fax 0043-5574-47028
E-Mail: buero@landesvolksanwalt.at
www.landesvolksanwalt.at/ansprechpartner
Mag. Alexander Wolf, Patientenanwalt
Marktplatz 8
A-6800 Feldkirch
Tel. 0043-5522-81553
Fax 0043-5522-81553-15
E-Mail: anwalt@patientenanwalt-vbg.at
www.patientenanwalt-vbg.at