Das muslimische Kopftuch am Arbeitsplatz

Kurzinformation: Kopftuch am Arbeitsplatz

Die Benachteiligung von Musliminnen, die am Arbeitsplatz aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, kann nach dem Gleichbehandlungsgesetz eine Diskriminierung darstellen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat eine kompakte Information zum Thema zusammengestellt.

Download unter: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/dam/jcr:500fd5ca-ada9-4bdb-a6dc-8342c611c2c1/190102_GAW_Kurzinformation_Kopftuch_A4_BF.pdf