Das Österreichische Gleichbehandlungsrecht

Am 25. November 1999 beschloss die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen gegen Diskriminierung, und der Rat der Europäischen Union verabschiedete im Jahr 2000 zwei wichtige Anti-Diskriminierungsrichtlinien:

  • Die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (Rassismusrichtlinie).
  • Die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwicklung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Rahmenrichtlinie).


Für die Situation von Personen, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind, ist im Regelfall das Gleichbehandlungsgesetz von besonderer Bedeutung:

https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/Themen/Rassismus.html

 

Gleichbehandlungsanwaltschaft – Regionalbüro Tirol, Salzburg und Vorarlberg

Das Regionalbüro für Tirol, Salzburg und Vorarlberg der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist für alle Bereiche des Gleichbehandlungsgesetzes zuständig. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat die Aufgabe, Diskriminierung zu bekämpfen und Gleichstellung zu fördern. Sie bietet u. a. unabhängige kostenfreie Beratung und Unterstützung für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, informiert und sensibilisiert zu Diskriminierung, Gleichbehandlung und Gleichstellung, insbesondere auch durch Informationsmaterial und Workshops und dokumentiert u. a. auch anonymisiert alle gemeldeten Diskriminierungserfahrungen.

Rechtliche Anfragen und Meldungen zu Diskriminierungserfahrungen und -vorfällen können telefonisch, per Mail, über ein App und auch über ein online Melde- und Kontaktformular (anonym) übermittelt werden:

https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/ueber-die-website/kontakt.html

Zum Thema Rassismus stellt die Gleichbehandlungsanwaltschaft u. a. auch Beiträge und Informationsfolder wie bspw. die Folder "Gemeinsam gegen Rassismus! Für deine Rechte!" (mehrsprachig), "Gleichbehandlung am Wohnungsmarkt – Diskriminierung ist verboten", "Gegen Rassismus an der Clubtür" und die Kurzinformation zum Thema "Kopftuch am Arbeitsplatz", wie auch bspw. Empfehlungen an Unternehmen und Dienstleister*innen online zur Verfügung:

https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/Themen/Rassismus.html

 

Kontakt:

Gleichbehandlungsanwaltschaft, Regionalbüro Tirol, Salzburg und Vorarlberg
Leipziger Platz 2, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 343032
E-Mail: office.tsv@gaw.gv.at

Homepage: gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at