Fluchtmigration nach Österreich und Vorarlberg

 

Inhaltsverzeichnis

 

Entwicklung der Asylantrags- und Vertriebenenzahlen in Österreich

Im Jahr 2025 wurden in Österreich 16.284 Asylanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge in den vergangenen zwei Jahren stark gesunken, nachdem sie im Jahr 2022 bei 112.272 Anträgen lag. Die Anzahl der Asylanträge war 2024 dennoch höher als in den Jahren 2018 bis 2020.

 

Grafik: Anzahl der Asylanträge in Österreich, 2014 bis 2025


 

Quelle: Bundesministeriums für Inneres, Asylstatistiken der Jahre 2014-2025. Die Daten zu 2025 stammen aus der vorläufigen Asylstatistik für Dezember 2025.


Bei den Asylanträgen im Jahr 2025 handelt es sich:

  • zu 42% um sogenannte originäre Asylanträge (d. h. um Anträge von Asylwerbenden, die neu eingereist waren),
  • zu 7% um Asylanträge, die nach einer Einreisegestattung gestellt wurden (das betrifft bspw. den Familiennachzug von Geflüchteten). Dies stellt einen deutlichen Rückgang zu den 31% im Jahr 2024 dar und hängt mit dem Stopp des Familiennachzugs zusammen.
  • zu 26% um Asylanträge von „Nachgeborenen“ (also von Kindern von Geflüchteten, die in Österreich geboren wurden),
  • und zu 25% um Mehrfachanträge (d.h. um Asylanträge von Personen, die zuvor schon einen rechtskräftigen Entscheid zu ihrem Asylantrag erhalten hatten und erneut einen Asylantrag gestellt haben).

In diesen Zahlen sind Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem Frühjahr 2022 in Österreich als „Vertriebene“ temporären Schutz erhalten haben, nicht enthalten (Details dazu finden sich weiter unten).

 

Quelle: Bundesministeriums für Inneres, Vorläufigen Asyl-Statistik, Dezember 2025.


Asylanträge und Entscheidungen nach ausgewählten Staatsbürgerschaften

Die meisten Asylanträge wurden 2025 von Staatsangehörigen folgender Länder gestellt: Afghanistan, Syrien, Somalia, Türkei, Russische Föderation, Iran, Indien und Irak.

 

Tabelle 1: Asylanträge nach Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden

 

Staatsangehörigkeit

Anzahl der
Asylanträge 2025

Afghanistan

5.077

Syrien

4.063

Somalia

975

Türkei

909

Russische Föderation

574

Iran

467

staatenlos

374

unbekannt

333

Indien

258

Irak

253

 

Quelle: BMI, Vorläufige Asyl-Statistik, Dezember 2025.

 

Die Asylstatistik des Bundesministeriums für Inneres enthält auch die rechtskräftigen Entscheidungen nach Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden, die im Jahr 2025 gefällt wurden. Dabei ist zu beachten, dass die Asylanträge nicht zwangsläufig im selben Jahr gestellt wurden, in dem die Entscheidungen fielen.

Insgesamt gab es 2025 per 31.12.2025 in Österreich 44.118 rechtskräftige Entscheidungen über Schutzgewährungen. Davon waren 12.699 Entscheidungen rechtskräftig positiv (Asylgewährung, subsidiärer Schutz und Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen) und 29.292 Entscheidungen rechtskräftig negativ. Bei den rechtskräftigen Entscheidungen fielen somit 28,8% positiv und 66,4% negativ aus. Im Vergleich: 2024 waren es 45% positive rechtskräftige Entscheidungen und 55% negative. Zudem gab es 2025 2.127 „sonstige Entscheidungen“ (sie betrafen bspw. die Asylverfahren von Personen, die sich nicht mehr in Österreich aufhielten).

Die Anteile der positiven Entscheidungen unterscheiden sich stark, wenn sie nach Staatsangehörigkeiten der Antragsstellenden betrachtet werden. Exemplarisch ist dies in der nächsten Tabelle anhand der drei antragsstärksten Nationalitäten des Jahres 2025 dargestellt. Die Darstellung bezieht sich nur auf die Entscheidungen zur Gewährung von Asyl (Entscheidungen zur Gewährung von subsidiärem Schutz sind nicht einbezogen).

Werden nur die rechtskräftig entschiedenen Verfahren miteinander verglichen (rechtskräftig positive und rechtskräftig negative Entscheidungen), so fielen im Jahr 2025 bei syrischen Staatsangehörigen 69,7% der Entscheidungen negativ aus (d. h. den Menschen wurde kein Asyl gewährt). Im Vorjahr 2024 fielen hingegen 70% der rechtskräftigen Entscheidungen bei syrischen Staatsangehörigen positiv aus. Der Anteil der positiven, rechtskräftigen Entscheidungen bei afghanischen Staatsangehörigen entspricht 73,3%, und bei somalischen 43,7%.

 

Tabelle 2: Asylentscheidungen 2025 bei afghanischen, syrischen und somalischen Staatsangehörigen

 

Staatsangehörigkeit

Rechtskräftig positive Entscheidungen

Rechtskräftig negative Entscheidungen

Sonstige Entscheidungen

Afghanistan

4.667 (74,3 %)

1.165 (18.5 %)

449 (7,1 %)

Syrien

1.256 (22,0 %)

3.973 (69,7 %)

474 (8,3 %)

Somalia

708 (43,7 %)

834 (51,5 %)

78 (4,8 %)


 

Quelle: BMI, Vorläufige Asyl-Statistik, Dezember 2024/2025.


Geflüchtete aus der Ukraine in Österreich und in Vorarlberg

Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Österreich flüchten, müssen kein Asylverfahren durchlaufen, um Schutz zu erhalten. Sie erhalten als „Vertriebene“ ein zeitlich begrenztes Aufenthaltsrecht. Diese Menschen sind daher nicht in den oben beschriebenen Zahlen der Asylstatistik enthalten. Ende des Jahres 2025 waren 92.445 Vertriebene aus der Ukraine in Österreich registriert. 29.923 ukrainische Vertriebene erhielten die Grundversorgung (Geld- bzw. Sachleistungen, die auch Asylwerbenden während des Asylverfahrens gewährt werden).

Quelle: Österreichischer Integrationsfonds, Ukrainer/innen in Österreich, https://www.integrationsfonds.at/statistiken/ Zugriff: 28.1.2026


Mit Stand 31. Dezember 2025 waren 2.854 Vertriebene aus der Ukraine in Vorarlberg registriert. 1.140 ukrainische Staatsangehörige erhielten Leistungen aus der Grundversorgung.

Quellen: Österreichischer Integrationsfonds, Ukrainer/innen in Österreich, https://www.integrationsfonds.at/statistiken/, Zugriff: 28.1.2026; Amt der Vorarlberger Landesregierung, Management-Summary Flüchtlingswesen 12/2025 (Stand 28.01.2026).


Personen in der Grundversorgung in Vorarlberg

In der Grundversorgung werden vor allem Personen während ihres Asylverfahrens betreut (Asylwerber*innen); sowie Personen, die vor kurzem (im Verlauf der letzten vier Monate) Asyl zugesprochen bekommen haben (Asylberechtigte), subsidiär Schutzberechtigte und Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Seit Kriegsbeginn in der Ukraine erhalten auch vertriebene Ukrainer*innen Geld- bzw. Sachleistungen aus der Grundversorgung, wenn sie sich nicht selbst erhalten können. Die Grundversorgung umfasst eine Unterkunft (privates oder organisiertes Quartier), Verpflegung, medizinische Versorgung, juristische Information usw.

Zum 31. Dezember 2025 wurden 655 Asylwerber*innen in Vorarlberg in der Grundversorgung betreut. Dazu kamen 16 Personen, denen kürzlich Asyl gewährt wurde, und 226 subsidiär Schutzberechtigte. Darüber hinaus bezogen 1.215 weitere Personen Leistungen aus der Grundversorgung (darunter 1.140 Ukrainer*innen). Insgesamt erhielten in Vorarlberg im Dezember 2025 somit 2.112 Personen Grundversorgungsleistungen. Das sind um 704 Personen weniger als ein Jahr zuvor.

Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Management-Summary Flüchtlingswesen 12/2025 (Stand 27.01.2026).


Geflüchtete in Vorarlberg

Der starke Zuzug von Schutzsuchenden in den vergangenen Jahren spiegelt sich auch in der Vorarlberger Bevölkerungsstatistik wider. Diese erfasst die Vorarlberger Wohnbevölkerung nicht anhand ihrer Aufenthaltstitel, sondern nach den Staatsangehörigkeiten; da bis vor wenigen Jahren allerdings noch sehr wenige Personen aus den heutigen Krisen- und Kriegsgebieten in Vorarlberg wohnhaft waren, kann davon ausgegangen werden, dass es sich dabei überwiegend um Geflüchtete handelt. Allerdings ist zu beachten, dass seit 2021 die Einbürgerungen von Geflüchteten in Vorarlberg deutlich steigen (insbesondere bei Syrer*innen, aber auch bei Afghan*innen); diese eingebürgerten Personen scheinen als österreichische Staatsbürger*innen in der untenstehenden Tabelle nicht auf.

Ende 2025 hatten 4.747 Syrer*innen, 2.990 Ukrainer*innen, 2.407 Afghan*innen, 1.233 Somalier*innen und 539 Iraker*innen ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg. Werden diese Zahlen summiert, so ergibt das ca. 12.000 Personen, die vermutlich in den vergangenen Jahren als Geflüchtete nach Vorarlberg gekommen sind. Das entspricht etwa 3% der Bevölkerung.

 

Tabelle 3: Vorarlberger Wohnbevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten

 

Staatsangehörigkeit

Anzahl der Personen mit
Hauptwohnsitz in Vlbg.

Anteil in % zur Gesamtbevölkerung Vlbg.

Afghanistan

2.407

0,6 %

Irak

539

0,1 %

Somalia

1.233

0,3 %

Syrien

4.749

1,2 %

Ukraine

2.990

0,7 %

 

Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landesstelle für Statistik, Bevölkerung Stichtag 31. Dezember 2025 und Jahresergebnisse 2025. Staatsbürgerschaftsverleihungen 2025.