Entwicklung der Asylantrags- und Vertriebenenzahlen in Österreich
Im Jahr 2024 wurden in Österreich 24.941 Asylanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge in den vergangenen zwei Jahren stark gesunken, nachdem sie im Jahr 2022 bei 112.272 Anträgen lag. Die Anzahl der Asylanträge war 2024 dennoch höher wie in den Jahren 2018 bis 2020.
Grafik: Anzahl der Asylanträge in Österreich, 2014 bis 2024
Quelle: Bundesministeriums für Inneres, Asylstatistiken der Jahre 2014-2024. Die Daten zu 2024 stammen aus der vorläufigen Asylstatistik für Dezember 2024.
Bei den Asylanträgen im Jahr 2024 handelt es sich
- zu 41 % um sogenannte originäre Asylanträge (d.h. um Anträge von Asylwerbenden, die neu eingereist waren),
- zu 31 % um Asylanträge, die nach einer Einreisegestattung gestellt wurde (das betrifft bspw. den Familiennachzug von Geflüchteten),
- zu 16 % um Asylanträge von „Nachgeborenen“ (also von Kindern von Geflüchteten, die in Österreich geboren wurden),
- und zu 12 % um Mehrfachanträge (d.h. um Asylanträge von Personen, die zuvor schon einen rechtskräftigen Entscheid zu ihrem Asylantrag erhalten hatten, und erneut einen Asylantrag gestellt haben).
In diesen Zahlen sind Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem Frühjahr 2022 in Österreich als „Vertriebene“ temporären Schutz erhalten haben, nicht enthalten (Details dazu finden sich weiter unten).
Quelle: Bundesministeriums für Inneres, Vorläufigen Asyl-Statistik Dezember 2024.
Asylanträge und Entscheidungen nach ausgewählten Staatsbürgerschaften
Die meisten Asylanträge wurden 2024 von Staatsangehörigen folgender Länder gestellt: Syrien, Afghanistan, Türkei, Somalia, Marokko, Russische Föderation, Iran, Indien und Irak.
Tabelle 1: Asylanträge nach Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden
Staatsangehörigkeit |
Anzahl der Asylanträge 2024 |
Syrien |
13.696 |
Afghanistan |
3.300 |
Türkei |
1.115 |
Somalia |
839 |
Marokko |
560 |
Russische Föderation |
559 |
Iran |
521 |
Indien |
370 |
Irak |
278 |
Quelle: BMI, Vorläufige Asyl-Statistik Dezember 2024.
Die Asylstatistik des Bundesministeriums für Inneres enthält auch die rechtskräftigen Entscheidungen nach Staatsangehörigkeiten der Antragsstellenden, die im Jahr 2024 gefällt wurden. Dabei ist zu beachten, dass die Asylanträge nicht zwangsläufig im selben Jahr gestellt wurden, indem die Entscheidungen fielen.
Insgesamt gab es im Jahr 2024 in Österreich 57.463 rechtskräftige Entscheidungen über Schutzgewährungen. Davon waren 25.873 Entscheidungen rechtskräftig positiv (Asylgewährung, subsidiärer Schutz und Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen) und 31.590 Entscheidungen rechtskräftig negativ. Bei den rechtskräftigen Entscheidungen fielen somit 45 % positiv und 55 % negativ aus. Zudem gab es 3.411 „sonstige Entscheidungen“ (sie betrafen bspw. die Asylverfahren von Personen, die sich nicht mehr in Österreich aufhielten).
Die Anteile der positiven Entscheidungen unterscheiden sich stark, wenn sie nach Staatsangehörigkeiten der Antragsstellenden betrachtet werden. Exemplarisch ist das in der nächsten Tabelle anhand der drei antragsstärksten Nationalitäten des Jahres 2024 dargestellt. Die Darstellung bezieht sich nur auf die Entscheidungen zur Gewährung von Asyl (Entscheidungen zur Gewährung von subsidiärem Schutz sind nicht einbezogen).
Werden nur die rechtskräftig entschiedenen Verfahren miteinander verglichen (rechtskräftig positive und rechtskräftig negative Entscheidungen), so fielen im Jahr 2024 bei syrischen Staatsangehörigen 70 % der Entscheidungen positiv aus (d.h. den Menschen wurde Asyl gewährt). Bei afghanischen Staatsangehörigen lag dieser Anteil bei 61 % und bei türkischen Staatsangehörigen bei 7 %.
Tabelle 2: Asylentscheidungen 2024 bei afghanischen, syrischen und türkischen Staatsangehörigen
Staatsangehörigkeit |
Rechtskräftig positive Entscheidungen |
Rechtskräftig negative Entscheidungen |
Sonstige Entscheidungen |
Syrien |
12.419 |
5.301 |
601 |
Afghanistan |
2.009 |
1.301 |
625 |
Türkei |
97 |
1.255 |
919 |
Quelle: BMI, Vorläufige Asyl-Statistik Dezember 2024.
Geflüchtete aus der Ukraine in Österreich und in Vorarlberg
Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Österreich flüchten, müssen kein Asylverfahren durchlaufen, um Schutz zu erhalten. Sie erhalten als „Vertriebene“ ein zeitlich begrenztes Aufenthaltsrecht. Diese Menschen sind daher nicht in den oben beschriebenen Zahlen der Asylstatistik enthalten. Ende des Jahres 2024 waren 85.555 Vertriebene aus der Ukraine in Österreich registriert. 36.841 ukrainische Vertriebene erhielten die Grundversorgung (Geld- bzw. Sachleistungen, die auch Asylwerbenden während des Asylverfahrens gewährt werden).
Quelle: Österreichischer Integrationsfonds, Ukrainer/innen in Österreich, https://www.integrationsfonds.at/statistiken, Zugriff: 5.2.2025.
Im Jänner 2024 waren 2.627 Vertriebene aus der Ukraine in Vorarlberg registriert (eine aktuellere Zahl liegt uns leider nicht vor). Im Jänner 2025 bezogen 1.424 ukrainische Vertriebene in Vorarlberg Leistungen aus der Grundversorgung.
Quellen: Österreichischer Integrationsfonds, Ukrainer/innen in Österreich, https://www.integrationsfonds.at/statistiken, Zugriff: 5.2.2025; Amt der Vorarlberger Landesregierung, Management-Summary Flüchtlingswesen 12/2024.
Personen in der Grundversorgung in Vorarlberg
In der Grundversorgung werden vor allem Personen während ihres Asylverwahrens betreut (Asylwerber*innen); sowie Personen, die vor kurzem (im Verlauf der letzten vier Monate) Asyl zugesprochen bekommen haben (Asylberechtigte), subsidiär Schutzberechtigte und Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Seit Kriegsbeginn in der Ukraine erhalten auch vertriebene Ukrainer*innen Geld- bzw. Sachleistungen aus der Grundversorgung, wenn sie sich nicht selbst erhalten können. Die Grundversorgung umfasst eine Unterkunft (privates oder organisiertes Quartier), Verpflegung, medizinischer Versorgung, juristischen Information, usw.
Anfang des Jahres 2025 wurden 1.018 Asylwerber*innen in Vorarlberg in der Grundversorgung betreut. Dazu kamen 29 Personen, denen kürzlich Asyl gewährt wurde und 277 subsidiär Schutzberechtigte. Darüber hinaus bezogen 1.492 weitere Personen Leistungen aus der Grundversorgung (darunter 1.424 Ukrainer*innen). Insgesamt erhielten in Vorarlberg Anfang des Jahres 2025 somit 2.816 Personen Grundversorgungsleistungen. Das sind um ca. 450 Personen weniger als ein Jahr zuvor.
Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Management-Summary Flüchtlingswesen 12/2024.
Geflüchtete in Vorarlberg
Der starke Zuzug von Schutzsuchenden in den vergangenen Jahren spiegelt sich auch in der Vorarlberger Bevölkerungsstatistik wider. Diese erfasst die Vorarlberger Wohnbevölkerung zwar nicht anhand ihrer Aufenthaltstitel, sondern nach den Staatsangehörigkeiten; da bis vor wenigen Jahren allerdings noch sehr wenige Personen aus den heutigen Krisen- und Kriegsgebieten in Vorarlberg wohnhaft waren, kann davon ausgegangen werden, dass es sich dabei überwiegend um Geflüchtete handelt. Allerdings ist zu beachten, dass seit 2021 die Einbürgerungen von Geflüchteten in Vorarlberg deutlich steigen (insbesondere bei Syrer*innen, aber auch bei Afghan*innen); diese eingebürgerten Personen scheinen als österreichische Staatsbürger*innen in der untenstehenden Tabelle nicht auf.
Ende 2024 hatten 4.855 Syrer*innen, 2.855 Ukrainer*innen, 2.460 Afghan*innen, 1.269 Somalier*innen und 569 Iraker*innen ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg. Werden diese Zahlen summiert, so ergibt das ca. 12.000 Personen, die vermutlich in den vergangenen Jahren als Geflüchtete nach Vorarlberg gekommen sind. Das entspricht 3 % der Bevölkerung.
Tabelle 3: Vorarlberger Wohnbevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten
Staatsangehörigkeit |
Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz in Vlbg |
Afghanistan |
2.460 |
Irak |
569 |
Somalia |
1.269 |
Syrien |
4.811 |
Ukraine |
2.855 |
Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landesstelle für Statistik, Bevölkerung Stichtag 31. Dezember 2024 und Jahresergebnisse 2024. Staatsbürgerschaftsverleihungen 2024.