Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen in Österreich

Am 4. März 2022 hat die EU beschlossen, die in der EU-Richtlinie 2001/55/EG normierten Bestimmungen auf Flüchtlinge aus der Ukraine anzuwenden.

Konkret bedeutet das für Österreich: Nach einer Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates erhalten alle geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer vorübergehenden Schutz.

Damit ist sichergestellt, dass allen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten müssen, geholfen wird. Dies betrifft vertriebene Staatsangehörige der Ukraine, ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die bereits vor dem 14. Februar 2022 in Österreich aufhältig waren, Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz in der Ukraine sowie Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, enge Verwandte im gleichen Haushalt). 

Der vorübergehende Schutz, der den Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und medizinische Versorgung sicherstellt, galt vorerst bis zum 3. März 2023. Im Oktober 2022 wurde der vorübergehende Schutz bis März 2024 verlängert.

Drittstaatsangehörige, die nicht über Asyl oder einen vergleichbaren Schutzstatus in der Ukraine verfügen, fallen nicht in die Regelung. Sie können aber in Österreich aus humanitären Gründen einreisen oder durch Österreich durchreisen, um weiter in Ihren Herkunftsstaat zu gelangen. Sie sind so lange in Österreich legal aufhältig, bis Sie in Ihr Herkunftsstaat weiterreisen können. Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Heimreise benötigen, können Sie sich an die Rückkehrberatung der BBU (https://www.bbu.gv.at/) wenden.

Drittstaatsngehörige, die nicht sicher heimkehren können, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Asylverfahrens einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich zu stellen. 

Darüber hinaus können Personen, die unmittelbar Unterstützung benötigen, die Grundversorgung des Bundes und der Länder in Anspruch nehmen.

Das Bundesministerium für Inneres (BMI) informiert zu Fragen (bundesweit) bzgl. Einreise, Registrierung, Aufenthalt, Unterkünften etc. in Form von FAQs:

https://www.bmi.gv.at/ukraine/

 

Private Einreise nach Vorarlberg von ukrainischen Staatsbürger*innen - Registrierung

Alle selbstständig/privat aus der Ukraine nach Vorarlberg eingereisten ukrainischen Staatsbürger*innen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Dornbirn (Poststraße 6, 6850 Dornbirn) zu registrieren.

Grundsätzlich ist ein vorübergehender Aufenthalt (gemäß Verordnung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene) für ein Jahr vorgesehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine Registrierung bei der Polizeiinspektion Dornbirn (PI) erfolgt.

Die PI Dornbirn bittet darum, dass Vertriebene ausschließlich per Terminvereinbarung die Dienststelle aufsuchen. Die Dienststelle ist rund um die Uhr besetzt.

Registrierung bei der PI Dornbirn für die Sicherstellung eines vorübergehenden Aufenthaltsrechts mittels Terminvereinbarung:

per Telefon unter 059133/8145 200 oder

per E-Mail unter pi-v-dornbirn-fremdenpolizei@polizei.gv.at

 

Meldung bzgl. Unterkunft und behördliche (finanzielle) Unterstützung bei Ankunft und Anreisearten ohne Involvierung von Land / Bund

a) Geflüchtete reisen über private Kontakte an und suchen ein Quartier. (Caritas)
Bitte melden sie sich bei der Caritas Flüchtlingshilfe Vorarlberg, welche das weitere Vorgehen mit ihnen regelt: fluechtlingshilfe@caritas.at, Tel. 05522 2005500

b) Geflüchtete sind bereits in einer Wohnung. (Meldeamt/Bezirkshauptmannschaft)
Bitte melden sie sich im Meldeamt ihrer Wohngemeinde. Wenn die Person hilfsbedürftig ist, kann über die Wohngemeinde oder bei der Bezirkshauptmannschaft ein Antrag auf Unterstützung durch die Sozialhilfe gestellt werden. (Grundversorgungsleistung).

c) Geflüchtete wollen anreisen, wissen aber nicht wohin. (Caritas)
Wenden sie sich bitte an die Caritas Flüchtlingshilfe, welche das weitere Vorgehen regelt. Wenn die Person als hilfsbedürftig gilt, erfolgt die Abwicklung in diesem Fall über die Caritas: fluechtlingshilfe@caritas.at, Tel. 05522 2005500

 

Unterkunftsuche und -bereitstellung in Vorarlberg

 

Sie suchen eine Unterkunft?

Wer auf der Suche nach einer Unterkunft für ukrainische Verwandte oder Freunde ist, kann sich an die Caritas Flüchtlingshilfe, fluechtlingshilfe@caritas.at, Tel. 05522 2005500 wenden.

Sie möchten eine Unterkunft zur Verfügung stellen?

Über ein Online-Formular der Vorarlberger Landesregierung können Privatpersonen unkompliziert eine Unterkunft registrieren, die sie zur Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen bereitstellen möchten: www.vorarlberg.at/unterkunft

 


Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmittel in Vorarlberg

Vertriebene aus der Ukraine können, wenn sie in der Grundversorgung vorgemerkt sind, ein maximo fair Ticket für monatlich 18 € erhalten. Dieses Ticket berechtigt zur Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Landesgebiet.