Am 4. März 2022 hat die EU beschlossen, die in der EU-Richtlinie 2001/55/EG normierten Bestimmungen auf Flüchtlinge aus der Ukraine anzuwenden.
Konkret bedeutet das für Österreich: Nach einer Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates erhalten alle geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer vorübergehenden Schutz.
Damit ist sichergestellt, dass allen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten müssen, geholfen wird. Dies betrifft vertriebene Staatsangehörige der Ukraine, ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die bereits vor dem 14. Februar 2022 in Österreich aufhältig waren, Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz in der Ukraine sowie Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, enge Verwandte im gleichen Haushalt).
Der vorübergehende Schutz, der den Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und medizinische Versorgung sicherstellt, galt vorerst bis zum 3. März 2023. Im Oktober 2022 wurde der vorübergehende Schutz bis März 2024 verlängert.
Drittstaatsangehörige, die nicht über Asyl oder einen vergleichbaren Schutzstatus in der Ukraine verfügen, fallen nicht in die Regelung. Sie können aber in Österreich aus humanitären Gründen einreisen oder durch Österreich durchreisen, um weiter in Ihren Herkunftsstaat zu gelangen. Sie sind so lange in Österreich legal aufhältig, bis Sie in Ihr Herkunftsstaat weiterreisen können. Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Heimreise benötigen, können Sie sich an die Rückkehrberatung der BBU (https://www.bbu.gv.at/) wenden.
Drittstaatsngehörige, die nicht sicher heimkehren können, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Asylverfahrens einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich zu stellen.
Darüber hinaus können Personen, die unmittelbar Unterstützung benötigen, die Grundversorgung des Bundes und der Länder in Anspruch nehmen.
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) informiert zu Fragen (bundesweit) bzgl. Einreise, Registrierung, Aufenthalt, Unterkünften etc. in Form von FAQs:
https://www.bmi.gv.at/ukraine/
Private Einreise nach Vorarlberg von ukrainischen Staatsbürger*innen - Registrierung
Alle selbstständig/privat aus der Ukraine nach Vorarlberg eingereisten ukrainischen Staatsbürger*innen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Dornbirn (Poststraße 6, 6850 Dornbirn) zu registrieren.
Grundsätzlich ist ein vorübergehender Aufenthalt (gemäß Verordnung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene) für ein Jahr vorgesehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine Registrierung bei der Polizeiinspektion Dornbirn (PI) erfolgt.
Die PI Dornbirn bittet darum, dass Vertriebene ausschließlich per Terminvereinbarung die Dienststelle aufsuchen. Die Dienststelle ist rund um die Uhr besetzt.
Registrierung bei der PI Dornbirn für die Sicherstellung eines vorübergehenden Aufenthaltsrechts mittels Terminvereinbarung:
per Telefon unter 059133/8145 200 oder
per E-Mail unter pi-v-dornbirn-fremdenpolizei@polizei.gv.at
Erstaufnahmezentrum (Unterkunft und Servicepunkt) für geflüchtete Ukrainer*innen in Vorarlberg (Nenzing)
Die Tennishalle in Nenzing ist als erste Anlaufstelle für geflüchtete aus der Ukraine in Vorarlberg mit Unterkunftsmöglichkeit (97 Unterkunfts-Kojen) und Servicepunkt bzw. als Ankunftslager gedacht. Dort werden gebündelt und zeitlich abgestimmt Leistungen von der Registrierung über Covid-Tests bis zur medizinischen Betreuung und Beratung für geflüchtete aus der Ukraine angeboten, bevor sie dann nach ca. 1-2 Wochen in andere Quartiere in Vorarlberg weiterverteilt werden sollen. Die Einrichtung wird von der ORS Gruppe betreut, die Beratung der Geflüchteten übernimmt die Caritas.
Ablauf: Nach dem Ankommen wird ein COVID-Schnelltest durchgeführt, um eine potentielle Ansteckungsgefahr im Quartier möglichst gering zu halten. Dann erfolgt die Ausgabe von Hygieneprodukten und die Zuweisung zu den Schlafplätzen. In weiterer Folge wird ein Ankunftsgespräch durchgeführt, bei dem die Daten aufgenommen werden. Dann erfolgt die Registrierung durch die Fremdenpolizei. Ein wenig später gibt es dann eine Erstberatung durch die Caritas, die sich vor allem um die Zuweisung in ein dauerhaftes, geeignetes Quartier kümmert.
Meldung bzgl. Unterkunft und behördliche (finanzielle) Unterstützung bei Ankunft und Anreisearten ohne Involvierung von Land / Bund
a) Geflüchtete reisen über private Kontakte an und suchen ein Quartier. (Caritas)
Bitte melden sie sich bei der Caritas Flüchtlingshilfe Vorarlberg, welche das weitere Vorgehen mit ihnen regelt: fluechtlingshilfe@caritas.at, Tel. 05522 2005500
b) Geflüchtete sind bereits in einer Wohnung. (Meldeamt/Bezirkshauptmannschaft)
Bitte melden sie sich im Meldeamt ihrer Wohngemeinde. Wenn die Person hilfsbedürftig ist, kann über die Wohngemeinde oder bei der Bezirkshauptmannschaft ein Antrag auf Unterstützung durch die Sozialhilfe gestellt werden. (Grundversorgungsleistung).
c) Geflüchtete wollen anreisen, wissen aber nicht wohin. (Caritas)
Wenden sie sich bitte an die Caritas Flüchtlingshilfe, welche das weitere Vorgehen regelt. Wenn die Person als hilfsbedürftig gilt, erfolgt die Abwicklung in diesem Fall über die Caritas: fluechtlingshilfe@caritas.at, Tel. 05522 2005500
Unterkunftsuche und -bereitstellung in Vorarlberg
Sie suchen eine Unterkunft?
Wer auf der Suche nach einer Unterkunft für ukrainische Verwandte oder Freunde ist, kann sich an die Caritas Flüchtlingshilfe, fluechtlingshilfe@caritas.at, Tel. 05522 2005500 wenden.
Sie möchten eine Unterkunft zur Verfügung stellen?
Über ein Online-Formular der Vorarlberger Landesregierung können Privatpersonen unkompliziert eine Unterkunft registrieren, die sie zur Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen bereitstellen möchten: www.vorarlberg.at/unterkunft
Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmittel in Vorarlberg
Vertriebene aus der Ukraine können, wenn sie in der Grundversorgung vorgemerkt sind, ein maximo fair Ticket für monatlich 18 € erhalten. Dieses Ticket berechtigt zur Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Landesgebiet.
Informationen (auch auf Ukrainisch) für Reisende aus der Ukraine - "Not-Ticket Ukraine" (ÖBB)
Menschen auf der Flucht können bei Einreise mit den ÖBB Zügen innerhalb Österreichs kostenlos fahren. Dafür benötigen Sie eine eigene, kostenlose Fahrkarte: das sogenannte "Not-Ticket Ukraine". Reisen für bereits in Österreich lebende Vertriebene sind nicht mehr kostenfrei möglich.
Ein "Not-Ticket Ukraine" bekommen Sie entweder im Zug beim Personal oder bei den ÖBB Ticketschaltern in den Bahnhöfen. Dazu werden der Name und die Passnummer wenn möglich elektronisch gescannt. Alle aus der Ukraine vertriebenen Personen können bei Einreise die Züge der ÖBB gratis nutzen. Wenn Sie keinen ukrainischen Pass besitzen, wenden Sie sich bitte mit sonstigen Dokumenten, die dies nachweisen können, an das Zugpersonal bzw. an das Personal an den Ticketschaltern für die Ausstellung eines "Not-Ticket Ukraine".
Mit dem "Not-Ticket Ukraine" können alle Nahverkehrs- und Fernverkehrszüge der ÖBB in Österreich genutzt werden. Das Ticket ist für die 2. Klasse gültig. Das "Not-Ticket Ukraine" kann von den ÖBB aber nur bis zum jeweiligen Grenzbahnhof ausgestellt werden. Die anderen Bahnen in Europa stehen aber ebenso für Hilfe bereit und stellen für Sie kostenlose Tickets aus oder bieten gratis Bahnfahrten nach Vorweis eines ukrainischen Passes an.
Das "Not-Ticket Ukraine" ist einen Tag ab Ausstellungsdatum gültig, das heißt also insgesamt 2 Tage. Kinder können auch ohne Pass in den ÖBB Zügen kostenlos mitgenommen werden.
Auf der Seite der ÖBB finden Sie diese Informationen und andere relevante Informationen für Reisende aus der Ukraine detailliert auch auf Ukrainisch:
https://www.oebb.at/de/neuigkeiten/ukraine-hilfe