Gesundheit und medizinische Versorgung für aus der Ukraine geflohene Menschen

Ärztliche Versorgung

Sobald Geflüchtete aus der Ukraine einen Aufenthaltstitel erhalten, werden sie auch krankenversichert sein. Bis dahin können sie ärztliche Hilfe unbürokratisch und kostenlos in Anspruch nehmen, indem sie beim Arzt/bei der Ärztin ihre ukrainische Staatsbürgerschaft mittels einem Reisepass nachweisen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat ihre Vertragsärzte bereits darüber informiert.

Flüchtlinge aus der Ukraine, die Schutz in Österreich suchen, werden rechtlich in die Krankenversicherung einbezogen (rückwirkend ab 24. Februar 2022 per Verordnung der Bundesregierung) und sind damit krankenversichert. Sie haben Anspruch auf Sachleistungen und können beispielsweise Ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe auf Kosten der ÖGK erhalten. Dafür benötigen sie eine Aufenthaltskarte, eine Sozialversicherungsnummer sowie einen e-card-Ersatzbeleg (keine e-card).

Als e-card-Ersatzbeleg gilt sowohl der „Krankenversicherungsbeleg für grundversorgte Personen“, der im Zuge der Registrierung ausgestellt wird, als auch der „e-card-Ersatzbeleg“, der in der Folge bei Bedarf und bei Vorliegen der Versicherungsnummer in den Kundenservicestellen der ÖGK ausgestellt wird. Beide Dokumente gelten als e-card-Ersatzbelege und dienen den Flüchtlingen aus der Ukraine gleichermaßen zum Nachweis des Leistungsanspruchs (gemeinsam mit der Aufenthaltskarte).

Bis zum Erhalt der Versicherungsnummer bzw. des e-card-Ersatzbeleg können sie ärztliche Hilfe unbürokratisch und kostenlos in Anspruch nehmen, indem sie beim Arzt/bei der Ärztin ihre ukrainische Staatsbürgerschaft mittels einem Reisepass nachweisen oder – bei anderer Staatsbürgerschaft – den Flüchtlingsstatus aus der Ukraine in anderer nachvollziehbarer Weise darlegen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat ihre Vertragsärzte bereits darüber informiert.

Auf der Seite der ÖGK finden Sie hier detailliert die aktuellsten Informationen für Ukrainer*innen:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.884366&portal=oegkportal

 

Corona Impfung

  • Geflüchtete aus der Ukraine können sich, wie alle in Vorarlberg wohnhaften Menschen, kostenlos gegen Corona impfen lassen.
  • In Unterkünften der Caritas Vorarlberg werden Impfungen über die Caritas organisiert.
  • Privat wohnende Personen können sich in den Impfstraßen des Landes Vorarlberg oder bei niedergelassenen Ärzt*innen impfen lassen.
  • Kompakte und mehrsprachige Informationen der Vorarlberger Landesregierung zur Impfung (u.a. auch auf Englisch, Ukrainisch und Russisch) finden sich unter: https://vorarlberg.at/-/kompakte-impf-informationen