Informationen zu Kindergarten und Schule für geflüchtete Eltern und Schüler*innen

Kindergarten (Elementarpädagogik)

Kinder die ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden oder ihr viertes Lebensjahr vollendet haben und nach § 13a ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, sind besuchspflichtig und haben deshalb auch ein Recht auf einen Platz im Kindergarten.

Für Fragen zum Kindergarten und für die Anmeldung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte an ihre Wohnort-Gemeinde.

 

Schule (Schulpflicht)

Alle Kinder im schulpflichtigen Alter, die sich „dauernd“ in Österreich aufhalten, sind unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Aufenthaltsstatus verpflichtet, die Schule zu besuchen. Im Fall ukrainischer Flüchtlingskinder und -jugendlicher ist ein Aufenthalt bis auf Weiteres anzunehmen und daher unterliegen sie auch den Bestimmungen der Schulpflicht.

Schulpflichtige Schüler/innen können ihre Schulpflicht grundsätzlich an jeder öffentlichen Schule oder Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht erfüllen. Auf die Aufnahme in die öffentlichen Pflichtschulen (Volksschule, Sonderschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Berufsschule bei vorhandenem Lehr-oder Ausbildungsvertrag) besteht ein Rechtsanspruch.

Nicht mehr schulpflichtige Schüler/innen und Jugendliche, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, um dem Unterricht folgen zu können, können als außerordentliche Schülerinnen und Schüler die Schule im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorschriften (z.B. Aufnahmevoraussetzungen) in Österreich besuchen, sofern die Schule noch über entsprechende Kapazitäten verfügt. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Auf Grund der aktuellen Situation dieser Jugendlichen wird jedoch empfohlen, ihnen flexibel und standortbezogen Schulplätze zuzuweisen und ihnen damit die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Informationsblatt der Bildungsdirektion Vorarlberg für „Familien - neu in Vorarlberg“: https://www.bildung-vbg.gv.at/dam/jcr:ba8fb931-e654-4557-8a7d-74a1918708ea/Informationsblatt%20f%C3%BCr%20Eltern.pdf

 

Detaillierte Informationen erhalten Sie von der Bildungsdirektion Vorarlberg:

Ansprechperson Dipl. Päd. Mustafa Can
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz, 05574/4960-312, mustafa.can@bildung-vbg.gv.at

 

Ich habe ein schulpflichtiges Kind (6 – 15 Jahre), das nach Österreich kommt!
Wie bekomme ich einen Schulplatz für mein Kind? Was muss ich tun?

  • Wenn Sie einen Platz an einer Volksschule, Mittelschule oder Polytechnischen Schule brauchen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Gemeinde oder Schule auf.
  • Nehmen Sie zur Schulanmeldung Ihren Meldezettel mit Vorarlberger Adresse und das letzte Schulzeugnis aus dem Herkunftsland (wenn vorhanden) mit.
  • Immer mehr Schulen in Vorarlberg bieten auf Wunsch der Eltern eine ganztägige Betreuung an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule oder Gemeinde.

 

Mein Kind (ab 15 Jahren) ist nicht mehr schulpflichtig, möchte aber zur Schule! Was muss ich tun?

Wenn Sie einen Schulplatz an einer allgemein bildenden mittleren/höheren Schule bzw. einer berufsbildenden mittleren/höheren Schule (für Jugendliche ab 15 Jahre) in Vorarlberg wollen, schreiben Sie bitte ein Mail an mustafa.can@bildung-vbg.gv.at

 

Adressen von allen Schulen in Vorarlberg

Hier finden Sie die Adressen von allen Schulen in Vorarlberg: https://info.bildung-vbg.gv.at/schulfuehrer/

 

Muttersprachenunterricht in Vorarlbergs Schulen

Allgemeine Fragen zum Muttersprachenunterricht an Vorarlbergs Schulen richten Sie bitte an die Bildungsdirektion Vorarlberg: mustafa.can@bildung-vbg.gv.at

 

Allgemeine Fragen zum Thema Schule in Vorarlberg

Auf der Homepage der Bildungsdirektion Vorarlberg erhalten sie Informationen zu allgemeinen Fragen zum Thema Schule: https://www.bildung-vbg.gv.at/

 

Kostenlose Schultaschen und Kindi-Rucksäcke für Flüchtlinge

Die Vorarlberger Volkshilfe sammelt Schultaschen und teilweise Kindi-Rucksäcke für Bedürftige und Flüchtlinge. Es gibt die Möglichkeit, dort einen Termin zu vereinbaren und sich selber eine Tasche auszusuchen bzw. auch Taschen zu spenden.

Kontakt Abholung und Abgabestelle von Schultaschen:
Volkshilfe Vorarlberg, Anton-Schneiderstraße 19, 6900 Bregenz, volkshilfe-vlbg@aon.at, +43 55 74 48 853 |

Weitere Abgabestelle (keine Abholung):
Schreibwarengeschäft "dar Zäodl", Maria-Theresien-Str. 19, 6890 Lustenau, täglich von Montag bis Samstag zu den Geschäftsöffnungszeiten.

 

Antrag auf Schülerfreifahrt für schulpflichtige Asylwerberinnen und Asylwerber bzw. Fremde in der Grundversorgung 

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit der Bestätigung der Schule ist beim BBU (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistung) einzureichen. Die Kinder müssen in der Grundversorgung sein, sonst wird der Antrag nicht angenommen. 

Alle Dokumente und Kontakt: https://www.bbu.gv.at/was-wir-tun/schuelerfreifahrt

Antrag Schülerfreifahrt hier.

Merkblatt zum Ausfüllen des Antragsformulars hier.

 


Schule (für Jugendliche ohne Schulpflicht)

Sollten geflüchtete Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, interesse haben, in Vorarlberg eine höhere Schule zu besuchen, dann ist Herr Mustafa Can von der Vorarlberger Bildungsdirektion gerne Ansprechperson für Eltern und Jugendliche: mustafa.can@bildung-vbg.gv.at

 


Bildungswege in Österreich – ein Überblick über das österreichische Bildungssystem – auch in ukrainischer Sprache

Die Publikation „Bildungswege in Österreich“ bietet einen Überblick über das gesamte österreichische Bildungssystem – von der Elementarpädagogik bis zur Erwachsenenbildung.

Die Sonderausgabe ist um Informationen, die insbesondere für aus der Ukraine geflüchtete Familien hilfreich sein können – wie Ansprechpartner/innen in den Bildungsbehörden der Bundesländer – angereichert.

Bildungswege in Österreich, Sonderausgabe für ukrainische Familien (Deutsch)
Bildungswege in Österreich, Sonderausgabe für ukrainische Familien (Ukrainisch) 
Bildungswege in Österreich, Sonderausgabe für ukrainische Familien (Englisch)

Die ukrainischsprachige Sonderausgabe der Publikation wird nach Veröffentlichung voraussichtlich hier auf der Homepage des Bildungsministerium zur Verfügung stehen: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/ukraine.html

 

Die Standard-Publikation "Bildungswege in Österreich" ist auf Deutsch und 11 weiteren Sprachen (u.a. auch Englisch) hier auf der Homepage des Bildungsministeriums erhältlich:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa.html

 


Schulpsychologische Hotline und Beratungsstellen in Vorarlberg zur Verarbeitung der Ereignisse

Die Schulpsychologie steht als psychologische Beratungseinrichtung der Bildungsdirektion Schülerinnen und Schülern, Lehrenden sowie Erziehungsberechtigten und Leitungspersonen im österreichischen Schulwesen bundesweit zur Verfügung. Beratungsstellen gibt es in allen Bildungsregionen. Die Inanspruchnahme von schulpsychologischen Leistungen ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.

Die psychologische Beratung für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte unterstützt u.a. bei folgenden Themen: Lern- und Motivationsprobleme, Überforderung, Prüfungsangst, Zukunftssorgen, psychosomatische Beschwerden, Perspektiven-/Orientierungslosigkeit, schwierige Situationen zu Hause, Gewalterfahrung oder auch andere Krisensituationen.

Wie läuft der Beratungsprozess ab? Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Danach erfolgt eine Terminvereinbarung für ein ausführliches Beratungsgespräch mit einer Schulpsychologin/einem Schulpsychologen. Das Beratungsgespräch kann persönlich an der Beratungsstelle oder in der Schule (unter Beachtung der Hygienebestimmungen), online oder telefonisch stattfinden.

Telefonhotline Mo-Fr 8-20 Uhr und Sa 8-12 Uhr (kostenlos & vertraulich): 0800 211320

Homepage: https://www.schulpsychologie.at/hotline

 

Psychosoziale Beratung für Schülerinnen und Schüler in Ukrainisch und Russisch:

Telefonnummer 0664 883 80 377

 

Beratungsstellen Vorarlberg

Bludenz, 05552/63863, schulpsychologie.bludenz@bildung-vbg.gv.at

Bregenz, 05574/58674, schulpsychologie.bregenz@bildung-vbg.gv.at

Dornbirn, 05572/28148, schulpsychologie.dornbirn@bildung-vbg.gv.at

Feldkirch, 05522/76168, schulpsychologie.feldkirch@bildung-vbg.gv.at